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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 109
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1979/14#2075* | |
Old classification | CH-BAR E 7110(-)1979/14 130 | |
Dossier title | Handelsverträge (1968–1968) | |
File reference archive | 821 • Additional component: Paraguay |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.79#1989/156#55* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.79(-)1989/156 4 | |
Dossier title | Accords commerciaux CH-PY (1963–1971) | |
File reference archive | 541.1 • Additional component: Paraguay |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1980/83#3621* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1980/83 552 | |
Dossier title | Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz (1968–1969) | |
File reference archive | C.41.111.0 • Additional component: Paraguay |
dodis.ch/33169 Der Delegierte des Bundesrats für Handelsverträge, R. Probst, an den schweizerischen Botschafter in Buenos Aires, A. Janner1 Paraguay – Handels- und Investitionsschutzabkommen
Wir bestätigen den Empfang Ihres Schreibens vom 10. September 19682 (541.1.PAR) betr. Ihre Besuche in Asunción resp. die erste Reaktion der paraguayischen Behörden auf Ihre Vorschläge für den Abschluss eines Handelsabkommens und eines Investitionsschutzabkommens. Für ihre interessanten Ausführungen danken wir Ihnen sehr. Es ist sehr erfreulich, dass die Stellungnahme bezüglich des Handelsabkommens positiv ausgefallen ist und wir hoffen, dass sich Paraguay schliesslich auch dem Problem des Investitionsschutzes gegenüber nicht ablehnend verhalten wird. Jedenfalls wissen wir es sehr zu schätzen, dass Sie Ihre Bemühungen fortsetzen werden.
Unsere Bestrebungen, mit Paraguay ein Meistbegünstigungsabkommen abzuschliessen, gehen bis ins Jahr 19493 zurück. Damals, und seither in mehr oder weniger grossen Abständen, letztmals 19644, wurden diesem Land Abkommensentwürfe zugestellt. Die erste Reaktion auf unsere Vorschläge waren praktisch und grundsätzlich immer wieder mehr oder weniger positiv. Im Jahre 1953 sogar so bejahend, dass wir dem Bundesrat bereits den Vertragstext unterbreiteten und den damaligen schweizerischen Gesandten in Buenos Aires, Herrn Dr. Fumasoli, zur Unterzeichnung ermächtigen liessen5. Jedesmal aber traten in der Folge Hindernisse – Paraguay forderte u. a. Kredite6 – auf, die schliesslich den Abschluss verunmöglichten. Es dürfte deshalb nicht unverständlich sein, wenn wir die definitive Stellungnahme Paraguays auf Ihre letzten Vorschläge abwarten möchten, bevor wir uns wieder an den Bundesrat wenden.
Bilaterale Meistbegünstigungsabkommen haben, ganz allgemein gesehen, in der heutigen Zeit gegenüber früheren Jahren wesentlich an Bedeutung verloren. Im Falle Paraguays wird einem solchen Vertrag noch insofern ein gewisser Wert zukommen, da dieses Land nicht GATT-Mitglied ist und die Schweiz deshalb auf diesem Weg nicht in den Genuss der Meistbegünstigung gelangt. Wichtiger sind heute Investitionsschutzabkommen7. Wenn auch einem solchen Vertrag mit Paraguay nicht ein besonders grosser direkter Wert beigemessen werden darf, so könnte ihm doch u. U., als weitere Vereinbarung mit einem lateinamerikanischen Land, eine gewisse Präjudizwirkung nicht abgesprochen werden. Es wird uns deshalb sehr interessieren, zu gegebener Zeit die Reaktion der paraguayischen Behörden auf unsern Entwurf kennen zu lernen.
In Paraguay dürften übrigens keine sehr grossen schweizerischen Investitionen zu verzeichnen und zu schützen sein. Im Investitionsschutzvertrag könnte aber, neben der Präjudizwirkung, doch auch als gewisses Stimulans auf potentielle schweizerische Investoren wirken8. Zwar darf auch diese Seite nicht überschätzt und dürfen vor allem bei den Paraguayern keine unerfüllbaren Hoffnungen geweckt werden. Trotzdem schiene es uns zweckmässig, wenigstens ein Minimum an Investitionsschutz zu erreichen. Als, wenn auch nicht voll wertigen, Ersatz für eine umfassenderes Abkommen könnte deshalb vielleicht an eine mehr allgemein formulierte Erklärung, die in Form eines weiteren Artikels (Art. 7 Ihres Entwurfes) in das Handelsabkommen aufzunehmen wäre, gedacht werden. Einen diesbezüglichen Text haben wir kürzlich, zusammen mit dem Rechtsdienst des EPD ausgearbeitet. Er wird in dem demnächst mit Ober-Volta9 zu unterzeichnenden Handelsabkommen, als Artikel 7, Platz finden. In der Beilage10 übermitteln wir Ihnen eine Photokopie dieses Textes. Bevor allerdings im Falle Paraguay in dieser Richtung weiter sondiert wird, müsste mit einiger Sicherheit feststehen, dass dieses Land eine umfassende Regelung des Investitionsschutzes mit uns in absehbarer Zeit nicht unterzeichnen wird11. Auch müssten die Gründe dieser negativen Haltung bekannt sein. Den auf diese Weise beim allfälligen Abschluss des Meistbegünstigungsabkommens eintretenden Zeitverlust würden wir ohne weiteres in Kauf nehmen. Allerdings schiene es uns zweckmässig, wenn Sie, nach Eintreffen der definitiven Antwort hinsichtlich des Handelsabkommens, versuchen würden, auch das Resultat der Prüfung unseres Entwurfes zu einem Investitionsschutzabkommen12 durch die paraguayischen Behörden möglichst bald zu erhalten.
Ihren künftigen Berichten über die Entwicklung dieser Angelegenheit sehen wir mit grossem Interesse entgegen13.
- 1
- Schreiben (Kopie): E2200.79#1989/156#55* (541.1). Verfasst von H.- U. Greiner.↩
- 2
- Schreiben von A. Janner an P. R. Jolles vom 10. September 1968, dodis.ch/33756.↩
- 3
- Vgl. dazu Doss. E7110#1967/32#36026* (821).↩
- 4
- Vgl. dazu die Notiz von C. Jagmetti vom 21. Januar 1964, dodis.ch/31448 sowie das Schreiben von E. Stopper an O. Seifert vom 20. März 1964, dodis.ch/31685.↩
- 5
- Vgl. den Antrag des Volkswirtschaftsdepartement vom 10. August 1953, dodis.ch/9513.↩
- 6
- Vgl. das Schreiben von A. Dominicé an J. Hotz vom 24. August 1954, dodis.ch/9248.↩
- 7
- Für einen Überblick über verschiedene Abkommenstypen mit lateinamerikanischen Staaten vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 19, dodis.ch/31784.↩
- 8
- Vgl. dazu die Notiz von P. R. Jolles vom 8. August 1967, dodis.ch/33773.↩
- 9
- Vgl. dazu das Schreiben Abkommen über den Handelsverkehr, den Investitionsschutz und die technische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Obervolta von H. Bühler an die Bundeskanzlei vom 1. Oktober 1969, E7110#1980/63#1558* (821).↩
- 10
- Vgl. Article 7. Protection des investissements, Doss. wie Anm. 1.↩
- 11
- Das Handelsabkommen mit Paraguay wurde am 2. April 1969 unterzeichnet. Vgl. dazu das BR- Prot. Nr. 159 vom 29. Januar 1969, dodis.ch/33755 und zum Austausch der Ratifikationsurkunden das BR- Prot. Nr. 914 vom 28. Mai 1969, E1004.1#1000/9#746*.↩
- 12
- Zum Versuch mit Paraguay ein Investitionsschutzabkommen abzuschliessen vgl. das Schreiben von A. Janner an P. R. Jolles vom 17. Dezember 1969, dodis.ch/33770.↩
- 13
- Zu den von Paraguay nachträglich beantragten Änderungen des Handelsabkommens in Bezug auf Entwicklungshilfe vgl. das Schreiben von A. Janner an S. Marcuard vom 11. April 1969, dodis.ch/33768.↩
Tags
Paraguay (General) Economic relations