Langue: allemand
16.4.1958 (mercredi)
Weitergeltung der mit Grossbritannien für Indien abgeschlossenen Verträge
Lettre (L)
Die von Grossbritannien im Namen Indiens abgeschlossenen Verträge werden von Indien grundsätzlich als bindend betrachtet. Damit ist auch der schweizerisch-britische Auslieferungsvertrag von 1880 weiterhin in Kraft.
Références: s.B.14.21.Inde.0G.21
Recommandation de citation: Copier

Emplacement

PDF