Langue: allemand
9.3.1967 (jeudi)
Betrifft: Vermögen verschwundener Ausländer oder Staatenloser
Lettre (L)
Die Durchführung des Bundesbeschlusses vom 20.12.1962 wird noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Verwendung des zu schaffenden Fonds aus den erblosen Vermögen muss erst noch von der Bundesversammlung beschlossen werden.
Référence: 8603
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