Sprache: Deutsch
15.12.1965 (Mittwoch)
Schreiben (L)
Schweizer Uhren dürfen wieder nach Süd-Korea importiert werden, jedoch nur auf Kompensationsbasis und zwar im Austausch gegen koreanische Baumwolltextilien. Sogenannte Luxusuhren bleiben von dieser Regelung jedoch explizit ausgeschlossen.
Aktenzeichen:
N.22.02.III(II) • To. S.Korea 842.8.Uk
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