Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 23, doc. 35
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E4001D#1973/125#923* | |
Old classification | CH-BAR E 4001(D)1973/125 69 | |
Dossier title | Globke Hans Dr. (1964–1967) | |
File reference archive | 060.01 |
dodis.ch/31241
Anlässlich des gestrigen Empfangs auf der Botschaft der Arabischen Republik, gelangten sofort die Herren Botschaftsrat Hansen und Legationsrat Weilnacheinander an mich um zu erfahren, wie die ganze Presseberichterstattung2 und zum Teil Polemik entstanden sei. Ich erklärte Ihnen kurz den Sachverhalt und fügte bei, m. E. sei es völlig unbegreiflich, dass Globkenach den ihm sicher zugekommenen Warnungen und nachdem er über die gesamte Situation sicher orientiert sein musste, trotzdem einen solchen Ferienaufenthalt3 wieder vorgenommen habe. Die Angelegenheit habe selbstverständlich, nachdem sie in der Presse gekommen war, unserseits nicht verschwiegen werden können. Wir hätten dann ganz bewusst beigefügt, dass im Fall Globke4 Abklärungen erfolgen, um gegebenenfalls eine allf. fremdenpolizeiliche Vorkehr5 in Erwägung zu ziehen. Die Haltung der öffentlichen Meinung in dieser Sache sei ja hinreichend bekannt. Herr Globke werde in einem grossen Teil der Schweizerpresse für unser Land als unerwünscht betrachtet. Eine solche Haltung der öffentlichen Meinung könne nun abgesehen von andern Feststellungen, der verantwortlichen Behörde natürlich nicht ganz gleichgültig sein. Die beiden Herren, wobei Herr Weil noch wesentlich schärfer, erklärten spontan, es sei völlig unverständlich, dass Globke gekommen sei. Herr Hansen bestätigte mir u. a., er sei doch genügend gewarnt worden. Herr Hansen stellte im übrigen die Frage, ob es nicht zweckmässig wäre, über unsere Botschaft noch in stärkerer Weise auf Globke hinzuwirken. Ich verwies im übrigen auf die Interpellation Werner Schmid6, nicht zuletzt deretwegen verschiedene Überprüfungen zu erfolgen haben. Mit der im Gange befindlichen Überprüfung als solcher wird weder in positiver noch in negativer Hinsicht etwas präjudiziert. Alles ist noch offen. Herr Hansen gab ferner bekannt, dass die ganze Angelegenheit dem deutschen Botschafter7 höchst unangenehm sei.
- 1
- Notiz: E 4001(D) 1973/125 Bd. 69 (060.01).↩
- 2
- Vgl. dazu die Zeitungsausschnitte in Doss. E 2001(E) 1978/84 Bd. 399 (B.41.11).↩
- 3
- Vgl. dazu das Schreiben von L. von Moos an F. T. Wahlen vom 12. August 1964, Doss. wie Anm. 2.↩
- 4
- Für eine Übersicht über den Fall Globke vgl. die Notiz von A. Amstein an A. Riesen vom 8. August 1964, dodis.ch/31291. Zur Problematik des Aufenthaltes von deutschen Staatsbürgern mit nationalsozialistischer Vergangenheit vgl. DDS. Bd. 19, Dok. 139, dodis.ch/9689 und DDS, Bd. 20, Dok. 98, dodis.ch/12563; zu O. Schmiedt die Notiz von F. T. Wahlen vom 15. September 1964, dodis.ch/30782 und zu K. Leibbrand das Schreiben von A. Amstein an L. von Moos vom 8. Juli 1966, dodis.ch/31293 sowie das BR-Verhandlungsprot. der 44. Sitzung vom 12. Juli 1966, E 1003(-) 1994/26 Bd. 4, S. 6 f.↩
- 5
- Zur Frage, ob eine Einreisesperre verhängt werden soll, vgl. die Notiz von A. Janner an E. Mäder vom 9. September 1964, Doss. wie Anm. 1. Vgl. dazu ferner das BR-Prot. Nr. 737 vom 27. April 1965, dodis.ch/32058.↩
- 6
- Vgl. das NR-Prot. vom 7. Oktober 1964, dodis.ch/31292 und das BR-Verhandlungsprot. der 65. Sitzung vom 21. September 1965, E 1003(-) 1994/26 Bd. 3, S. 3.↩
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