Sprache: ns
1935-1940
AfZ; NARA RG 242 T 120 / MF 3672
Information Unabhängige Experkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Serial Number: 9909


Seitennummer: E 694067 - 694084
Umfang: 18 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA Abt. W - Verträge 72 (Ha Pol Verträge 42/12). Akten betr. deutsch-griechisches Protokoll vom 6.4.1935 über deutsch-griechischen Waren- und Zahlungsverkehr.
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

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Serial Number: 9910


Seitennummer: E 694085 - 694090
Umfang: 6 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Deutsche Botschaft Rom. Italienische Aussenpolitik, allgemein, 1/1935 - 11/1935.
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

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Serial Number: 9911


Seitennummer: E 694091 - 694094
Umfang: 3 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Deutsche Botschaft Paris. Abessinien 2/1936 - 6/1936.
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

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Serial Number: 9912


Seitennummer: E 694095 - 694099
Umfang: 5 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Deutsche Gesandtschaft Bern, 4/1936 - 1938. Schweizer Nationalsozialisten und Frontenbewegung.
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

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Serial Number: 9913


Seitennummer: E 694100 - 694113
Umfang: 14 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Deutsche Gesandtschaft Bern. Belästigung von Deutschen und Angriffe auf Deutsche (Lage der Reichsdeutschen in der Schweiz nach Kriegsausbruch), 1/1939 - 12/1939.
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

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Serial Number: 9914


Seitennummer: E 694114 - 694125
Umfang: 12 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Deutscher Gesandtschaft Bern. Neutralitätswidriges Verhalten der Schweizer Presse, 9/1939 - 12/1942. - Inhalt: "Hetzartikel" im Bund gegen Reichsdeutsche in der Schweiz (4/1940).
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

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Serial Number: 9915


Seitennummer: E 694126 - 694237
Umfang: 112 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA Abt. W II Schweiz (Ha Pol IIa Schweiz), Handelsvertragsverhältnisse zu Deutschland, 7/1940 - 12/1940.
Kurzbeschrieb: fast vollständig kopiert.

Einzelne Dokumente:


Telegramm Seyboth / Koecher an AA Berlin, 13.7.1940 [KOPIE]


Schweiz wehrt weiterhin deutsche Forderung völliger Ausfuhr-Sperre nach England und Frankreich und Beschränkung der Ausfuhr nach USA ab.
"Schweiz anerkennt, dass sie mehr denn je auf Absatz nach Deutschland angewiesen und ist bereit, im Rahmen vorhandener Bestände und nach Ziffer 1 erwarteter Zufuhr Deutschland weitestgehend zu beliefern. Zum Beweis ihres guten Willens nunmehr der Erteilung Ausfuhrbewilligungen, die wegen bisheriger Blockadebindung abgelehnt waren, zugesagt. Zum Beispiel für Metalldrehteile, synthetische Edelsteine und dergl." [Text wird im folgenden Telegramm vom 13.7.1940 orthographisch korrigiert.]
Vgl. auch Korrektur in MF 1991, 14.7.1940 (065181)

Vermerk Sabath "betreffend Schweiz. Besprechung mit M.R. Seyboth bei M.D. Wiehl am 20.7.1940", 22.7.1940 [KOPIE]


"Vorbehaltlich der von Herrn Seyboth noch einzuholenden Zustimmung des Vierjahresplans (M.D. Gramsch) kann der Schweiz gegenüber auf eine de jure Sperre der Ausfuhr nach England verzichtet werden, wenn gesichert wird, dass eine praktische Ausfuhrsperre eintritt."
"Herr Seyboth wird bei den Schweizer feststellen, wieviel Kohle die Schweiz brauche, um unsere Bestellung einschliesslich der 2000 2cm Flak produzieren zu können. Die Angaben der Schweiz werden im Reichswirtschaftsministerium nachgeprüft. Sollte sich herausstellen, dass der Kohlebedarf [...] höher ist als die von uns angebotene Menge, so soll geprüft werden, ob für die Schweiz noch weitere Kohle frei gemacht werden kann, eventuell aus der für das OKW reservierten Gruppe."

Schnellbrief Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring, Beauftragter für den Vierjahresplan [Briefkopf, gez. Gramsch], an AA Berlin, 16.7.1940 [KOPIE]


"Politisch bedeutete ein Eingehen auf den Schweizer Wunsch eine Anerkennung der alten 'Neutralität'. Ob ein solches Verfahren zweckmässig ist, ist von mir nicht zu beurteilen. Rein stimmungsmässig müsste sich solche Anerkennung auf andere Länder unter Umständen ungünstig auswirken (vgl. etwa Schweden, Spanien). Deshalb würde ich es für richtig halten, an der Forderung nach einer förmlichen Ausfuhrsperre der Schweiz gegenüber England festzuhalten."

Notiz Schüller betr. "Kohlenlieferung nach der Schweiz", "Herrn Sabath ergebenst vorgelegt", 26.7.1940 [KOPIE]


Zusammenstellung deutsches Angebot (730 000 t) und schweizerische Forderung (950 000 t).

Vermerk Sabath "betreffend Schweiz, Sitzung am 29.7.1940", 30.7.1940 [KOPIE]


Erklärung der Schweizer auf deutsche Forderungen. Siehe dort.

Dr. Becker, OKW, "im Entwurf gezeichnet", an AA (Sabath und Wiehl), 27.7.1940 [KOPIE]


Über die Kontrolle der schweizerischen Ausfuhr nach feindlichen oder neutralen Mächten. "Es sind englische Versuche gemeldet, Hilfsmaschinen und teile für Kriegsgerät über die Balkanstaaten aus der Schweiz zu beziehen. Diese Güter sind ohne weiters als Maschinen, Maschinenteile oder Uhrenteile zu deklarieren."
"Dass die Schweiz bestehende Ausfuhrverbote gegenüber Deutschland aufhebt, ist in der jetzigen Lage selbstverständlich und nicht als besonderes Entgegenkommen zu bewerten."
Das OKW schlägt ein Ausfuhrverbot nach allen Ländern (v.a. auch neutrale) vor. Sperrung der Ausfuhr nach England und Frankreich ist entbehrlich. "Ausfuhrsendungen im Werte bis zu 1000 frs. freizulassen erscheint bedenklich, da gerade kleinste Präzisionsartikel wie z.B. Spezialuhrfedern, kleinste Präzisionsschrauben, - Kugellager usw., die wichtige Teile für Kriegsgeräte darstellen, Schweizer Spezialitäten sind, die auf Umwegen leicht der englischen Rüstungsindustrie zugute kommen können."
"Der Verkauf von Lizenzen für Kriegsgerät ist der Ausfuhr von Kriegsmaterial selbst gleichzustellen. Es ist bekannt geworden, dass die Firma Hispano-Suiza in Genf die Lizenz ihrer 2 cm-Flugzeugkanonen nach USA. verkauft hat, und dass die Abwanderung Rü-Betrieben einschliesslich Facharbeitern ins Ausland geplant wird."

"Vermerk. Schweiz" durch Sabath, 30.7.1940, "Besprechung mit dem schweizerischen Delegationsführer Hotz, Dir. Homberger und Dr. Koli [sic] (Politisches Departement); auf deutscher Seite: M.R. Seyboth, V.L.R. Sabath" am 29.7.1940 [KOPIE]


Verständigung ist erzielt, Zeichnung des Vertrages sollte bald folgen.
"Der Standpunkt der Schweizer ist folgender:
Die Schweiz kann nichts tun, was der Neutralität widerspricht. Die Neutralität ist für die Schweiz ein Staats-Grundgesetz, auf das jeder Beamte vereidigt ist. Ausserdem erhofft die Schweiz noch Zufuhren aus Übersee die von England unterbunden werden würden, wenn die Schweiz ein einseitig gegen England gerichtetes Ausfuhrverbot erlassen sollte."
Sabath meint, "dass der Neutralitätsbegriff eine Wandlung durchmache und man es der Völkerrechts-Wissenschaft nach dem Kriege überlassen solle, die Frage der Neutralität von neuem zu untersuchen".
"Die Schweiz hätte auch keinen Grund, sich über uns zu beklagen, denn wir seien es gewesen, die im Beginn des Krieges die neutralen Staaten aus dem Wirtschaftskrieg hätten herauslassen wollen."
"Die Parallele mit den Verhandlungen mit England wäre schliesslich auch deswegen nicht gegeben, weil die Schweiz sich vor Augen halten müsse, dass sie jetzt sozusagen mitten im Aufmarschgebiet läge.
Direktor Hotz erklärte, dass er unsere Forderungen vollkommen verstünde und auch gewillt sei, die Folgerungen daraus zu ziehen. Er müsse aber weiter daran festhalten, dass von der Schweiz keine Art der Mitwirkung bei der Ausfuhrsperre verlangt würde."
Hotz regt eine "Art Begleitschein [sic]" an, "der von einem deutschen Konsul auszustellen wäre. Diesem Verfahren würde die Schweizerische Regierung ihre Unterstützung geben."
"Hinsichtlich des Handels mit den neutralen Staaten verlangte die Schweiz weiterhin eine Freiliste, weil sie ihren Handel unter Umständen in gewissen Erzeugnissen ausdehnen könne, nachdem sie andere Märkte verloren hätte."

Vermerk Sabath 2.8.1940 [KOPIE]


Über "eine unverbindliche Aussprache mit den Herren Hotz und Homberger" am 1.8.1940.
"Die Schweiz hält daran fest, dass sie aus staatsrechtlichen Gründen nichts tun könne, was einer neutralen Haltung zuwider liefe. Sie betonten erneut, dass sie unseren Standpunkt durchaus anerkennten und ihm Rechnung tragen wollten, soweit es möglich wäre, das ginge aber nur durch passives Verhalten, aber nicht durch aktives Handeln."
Gegenvorschläge der Deutschen...
"Aus diesen Weg hielten die Schweizer nicht für gangbar. Bei der völlig negativen Einstellung der Schweizer habe ich ihnen noch einmal eindringlich gesagt, dass ich die ganze Unterhaltung nur in ihrem eigenen Interesse führte, um einen Weg der Einigung zu suchen."
"Herr Hemmen teilte mir am 2. August mit, dass er am Abend vorher den Schweizern als Patentlösung die konsularischen Bescheinigungen vorgeschlagen hätte. Die Sache wäre sodann in Ordnung." Wiehl und OKW ebenfalls einverstanden.

Vermerk Sabath betr. "Überwachung der schweizerischen Ausfuhr", 7.8.1940 [KOPIE]


Über Sitzung vom 6.8.1940: es werden drei Gruppen schweizerischer Ausfuhrwaren aufgeteilt:
1) nur mit Geleitschein ausführbar (ausser für Deutschland oder Italien)
2) Ausfuhr nach Drittländern im Rahmen von 1937/38
3) Freiliste (unbegrenzte Ausfuhr).

Seyboth, Aufzeichnung über das Ergebnis der deutsch-schweizerischen Verhandlungen", 7.8.1940 [KOPIE]


Seitens der Schweiz sind "folgende Zugeständnisse gemacht worden":
1) Vorschuss von 150 Mill. Franken
2) 28 Mill. Franken freie Devisen für die Reichsbank
3) Lieferung von 5 600 to Aluminium
4) Globalwertgruppe von 11 Mill. Fr. monatlich
5) Auflockerung der Wertgrenzen
6) Kontrolle der Ausfuhr aus der Schweiz nach dritten Ländern mit Ausnahme von Italien
Deutsche Gegenleistung: Aufhebung der Kohlenausfuhrsperre und weitere zusätzliche Kohlenlieferungen


Wiehl an Gramsch (Vierjahresplan), 8.8.1940 [KOPIE]


In der Anlage "Aufzeichnung des Verhandlungsführeres über das Ergebnis der deutsch-schweizerischen Verhandlungen" beigelegt (wahrscheinlich obiger Bericht).
"Entsprechend unserer seinerzeitigen Absprache wäre ich dankbar für eine beschleunigte Mitteilung, ob der Herr Reichsmarschall mit Rücksicht auf die erheblichen Zugeständnisse, zu denen die schweizer Delegation sich bereit erklärt hat, dem Abschluss zustimmt."


Weizsäcker an Wiehl, 8.8.1940 [KOPIE]


Hotz zu Besuch beim Schreiber. "Er erwähnte dabei jedoch seine Hoffnung, dass bei den demnächst notwendig werdenden Verhandlungen mit der Schweiz über fragen des Protektorats die deutsche Delegation nach Bern kommen könne. Hotz sagte dabei, er komme mit seinen Herren an sich gern, sowie auch dieses Mal, nach Berlin, sei aber doch sehr beschäftigt und zwar insbesondere wegen des Wechsels seines Chefs, des Bundesrats Obrecht, der von Herrn Stampfli abgelöst worden ist."

? an OKW und Seyboth [August 1940] [KOPIE]


"In den Abmachungen mit der Schweiz vom 9. August ist zur Unterbindung unerwünschter schweizerischer Ausfuhr alles erreicht, was handelspolitisch durchgesetzt werden konnte." Trotzdem sollen militärische Dienststellen verdächtige Firmen genau überwachen.

Sabath, "Betrifft: Belieferung Englands mit kriegswichtigen Waren aus der Schweiz", 12.8.1940 [KOPIE]


Man kann nicht ganz verhindern, dass illegal Waren nach England gesendet werden. "Andererseits besteht bei uns das dringendste Interesse, vor allem die Belieferung Englands mit den Erzeugnissen der schweizerischen Uhrenfabriken zu unterbinden. Die von diesen Fabriken in der Schweiz hergestellten Spezialerzeugnissen, wie Zünderteile, kleine Schreiben und Federn nehmen bei der Versendung nur einen geringen Raum ein, sind aber unentbehrlich für die englische Waffenfabrikation." Schweizer Firmen wollen v.a. Luftweg über Lissabon nutzen.

Deutsche Gesandtschaft Bern (im Auftrage: Th. Kordt) an AA Berlin, 14.8.1940 [KOPIE]


In der schweizerischen Tagespresse wurde ein amtliches Communiqué über den Abschluss des neuen Verrechnungsabkommens veröffentlicht. Es folgt eine Abschrift.
"Der Bundesrat hat nach einer offiziösen Pressemeldung 'mit Befriedigung von dem Zustandekommen der neuen Wirtschaftsvereinbarungen mit dem Deutschen Reichs Kenntnis genommen und das Vertragswerk in seiner Gesamtheit am 13.d.M. genehmigt.'"

Deutsche Gesandtschaft Bern an AA Berlin, 20.8.1940 [KOPIE]


Aufstellung der Ausfuhr der Zollpositionen 931 und 943a nach GB, Kanada, USA, Australien (von und Uhrwerke, die bei der Zünderfabrikation verwendet werden können). Schlägt vor, dass nicht nur 943a, sondern auch 931 auf Liste der kriegswichtigen Waren gesetzt wird.

Telegramm Seyboth / Koecher an AA Berlin, 6.9.1940 [KOPIE]


Verhandlungen über Detailfragen stocken "wegen einiger Zollfragen". Firma Scintilla spielt bei einem Punkt eine Rolle.
"In den letzten Tagen ist schweizerische Delegation wiederholt auf Frage deutscher Eisenlieferung zurückgekommen, nachdem Bundesrat Stampfli den Gesandten angesprochen hatte. Obwohl Eindruck hervorzurufen versucht wird, dass Vertragsabschluss von befriedigender Regelung Eisenfrage abhängt, habe ich Erwartung Schweizer Delegation, dass über Eisenlieferung ähnliche formelle Zusagen gemacht werden wie im August für Kohle, als unerfüllbar bezeichnet. Die Schweiz beruft sich auf angebliche Äusserungen massgebender deutscher Eisenleute, dass deutsche Eisenlage sich ständig bessere. Erbitte Weisung zur Regelung meiner Sprache."
Verhandlungen Schweiz mit Holland und Norwegen beginnen heute.

Schnellbrief RWM an AA Berlin, 13.9.1940 [KOPIE]


Erwähnung der Firma Scintilla (Eisenkontingent).
"Zusagen hinsichtlich der Lieferung von Eisen können der Schweizerischen Regierung nicht gemacht werden. Soweit die schweizerische Industrie Eisen zur Durchführung deutscher Wehrmachtsaufträge benötigt, wird es Sache der deutschen Wehrmachtsstellen sein, Eisen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mengen bereitzustellen."

Telegramm Sabath an Deutsche Gesandtschaft Bern, 14.9.1940 [KOPIE]


Kontingent für Scintilla-Erzeugnisse zur Verfügung gestellt.


in mehreren Dokumenten wird die Schweizer Eisenwünsche und die "Bezahlung der in besetzten Gebieten für schweizer Rechnung liegenden, von Militärbehörden beschlagnahmten Waren" thematisiert.

Chef OKW (i.A.) an AA Berlin, 27.9.1940 [KOPIE]


Ebenfalls für Listensetzung der schweizerischen Zollposition 931 (fertige Werke für Taschenuhren pp.)

Reichsstelle für den Aussenhandel (in Vertretung gez. Lehmann) an die Aussenhandelsstellen, 3.10.1940, "Betr.: Schweiz: Einbeziehung des Protektorats Böhmen und Mähren in die deutsch-schweizerischen Vereinbarungen über die schweizerischen Einfuhrbeschränkungen ab 1.10.1940" [KOPIE]


Zusätzlich auch über Zahlungsverkehr Schweiz mit Niederlanden, Belgien und Norwegen (es sind drei Protokolle unterzeichnet worden, "die den Zahlungsverkehr grundsätzlich in den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr einbeziehen".
"Es ist vereinbart worden, dass künftig die Verrechnung im deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr zu einem Clearingkurs stattfindet, der jeweils von der Reichsbank im Einvernehmen mit der Schweizer Nationalbank bestimmt wird. Dieser Kurs ist jetzt erstmalig auf 100,- Fr. = 57 RM oder 100 RM = 175,44 Fr. festgesetzt worden."
"Die Transferierung von Vermögenserträgnissen aus den eingegliederten Ostgebieten nach der Schweiz ist in das deutsch-schweizerische Transferabkommen einbezogen worden."

Schnellbrief Schultze-Schlutius (RWM) an AA Berlin, 2.10.1940 [KOPIE]


Frage, ob Zollposition 931 auf Liste der geleitscheinpflichtigen Waren gesetzt werden soll (bisher nicht).
"Wenn man damals glaubte, von der Aufnahme der fertigen Uhrwerke in die Liste absehen zu sollen, so zeigen doch die von der Geschandtschaft mitgeteilten Zahlen, dass offenbar Grossbritannien und auch die Vereinigten Staaten ein erhebliches Interesse in dem Bezug derartiger fertiger Uhrwerke haben, und es ist anzunehmen, dass die gesteigerten Bezüge auf die Deckung eines unmittelbaren Kriegsbedarfs zurückzuführen sind."
RWM für Listensetzung.

Aufzeichnung Seyboth, "Betr.: Verhandlungen mit der Schweiz", 25. 9.1940 [KOPIE]


Thema: Einbezug des Protektorats Böhmen und Mähren in das deutsche Zollgebiet und damit auch des Zahlungsverkehrs.
"Sonstiges: Bei den Verhandlungen ist von der schweizerischen Delegation und in privaten Besprechungen, auch vom Bundesrat Stampfli, wiederholt mit grossem Nachdruck auf die Schwierigkeiten hingewiesen worden, in die die schweizerische Wirtschaft dadurch gerät, dass die Lieferungen deutschen Eisens nach der Schweiz eingestellt sind und auch die ziemlich umfangreichen Bestellungen nicht mehr ausgeliefert werden, die vor dem deutschen Einmarsch von der Schweiz in die von Deutschland besetzten Gebiete (Frankreich, Belgien-Luxemburg, Holland) gelegt wurden. Abgesehen von der Prüfung der Möglichkeit, ob für die in der Schweiz aufgegebenen deutschen Bestellungen auf Maschinen und Kriegsmaterial gewisse Zulieferungen von Eisen aus dem Heereskontigent erfolgen könnten, wurde jedes weitere Eingehen auf die Eisenfrage abgelehnt. Die Schweiz will sich mit dieser Ablehnung nicht abfinden und wird voraussichtlich in der nächsten Zeit einige Prominente Vertreter der Industrie nach Berlin entsenden, um die Schwierigkeiten der schweizerischen Eisenlage den mit der Eisenverteilung zuständigen Stellen nochmals darzulegen.
Endlich ist auch noch von schweizerischer Seite die Frage der Bezahlung der in den besetzten Gebieten beschlagnahmte, im schweizerischen Eigentum stehenden Waren zur Sprache gebracht worden. Die Schweiz verlangt die Bezahlung dieser Waren, soweit sie aus dritten Ländern stammen, in Devisen. Dies ist abgelehnt und die Frage offen behalten worden."

Deutsche Gesandtschaft Bern an EVD, 11.10.1940 [KOPIE]


Teilt mit, "dass die fertigen Uhrenwerke von Taschenuhren der Position 931 des schweizerischen Zolltarifs in die Liste der geleitscheinpflichtigen Waren aufgenommen worden sind".

Schlotterer (im Auftrag) an AA Berlin, 15.10.1940, "Betr.: Änderung der Anordnung vom 29.8.1940 über das Verbot der Durchfuhr von waren schweizerischen Ursprungs oder schweizerischer Herkunft" [KOPIE]


nicht relevant.

i.A. Sabath an Deutsche Gesandtschaft Bern, 19.10.1940 [KOPIE]


Geleitscheinpflichtige Waren schweizerischer Herkunft, welche in die besetzten Gebiete gehen, brauchen keine Geleitscheine mehr.
Zollposition 931 ist geleitscheinpflichtig geworden.

Deutsche Gesandtschaft Bern an AA Berlin, 18.10.1940, "Betr.: Export von Waren unter Pos. 931 des schweizerischen Zolltarifs" [KOPIE]


Listensetzung der Position 931. Hotz bat den Verfasser [unleserliche Unterschrift] zu sich: "Die deutsche Massnahme habe ihn tief bestürzt. Sie treffe die schweizerische Uhrenindustrie an ihrer empfindlichsten Stelle. Gerade in mühseligen Verhandlungen sei es gelungen, dem mit der Herstellung von Uhren sich befassenden schweizerischen Bevölkerungsteil im Laufe der letzten Jahre Voraussetzungen für einen einigermassen befriedigenden Export nach Uebersee, insbesondere den Vereinigten Staaten, zu schaffen. Es sei, vor allem, in den Vereinigten Staaten, gelungen, Verständnis für die Lage der schweizerischen Uhrenindustrie zu wecken, die dank des Exportes nach Uebersee nunmehr in der Lage sei, weiter zu existieren. Eine zu rigorose Handhabung der Ueberwachung des Exportes der schweizerischen Uhren8industrie müsse notwendigerweise das fragliche Industriegebiet zwangsläufig zu einem Elendsgebiet machen. Es sei nur schwer möglich, fertige Uhren nach Uebersee auszuführen, weil insbesondere die amerikanischen Zollsätze für fertige Uhren prohibitiv wirkten.
Er sei bereit, seine ehrenwörtliche Versicherung dafür abzugeben, dass unter dieser Position nichts anderes als fertige Uhrenwerke für Taschen- und Armbanduhren herausgelassen würden. Die Gefahr einer etwaigen Verwertung einzelner Teile zur Herstellung von Zeitzündern glaube er im Hinblick auf die Hiermit verbundene Arbeit und die Kosten als unbegründet bezeichnen zu können."
Schweizer Uhren seien in den USA "zu einer Art Modeartikel geworden".
Diese Schweizer Position habe man lange mit der deutschen Delegation besprochen und diese überzeugt, "dass gerade bei den unter dieser Position aufgeführten Waren die Gefahr einer Verwendung in einem von uns nicht gewünschten Sinne - wenn sie überhaupt gegeben sein sollte - nur ganz minimal sei". Hotz meint, dass man so kurz nach Inkrafttreten des Abkommens nicht einfach so die Liste ändern könne.
Der Verfasser bitte um Prüfung.

Schnellbrief "im Auftrag gez. Seyboth" an AA Berlin (z.H. Schüller), 24.10.1940 [KOPIE]


Verfasser ist dafür, "dass die Erteilung von Geleitscheinen für fertige Werke für Taschen- und Armbanduhren in entgegenkommendster Weise gehandhabt wird, vorausgesetzt, dass keine Gründe vorliegen, die den Verdacht gerechtfertigt erscheinen lassen, dass die Werke für Munitionszwecke bestimmt sind". Ist aber dagegen, dass die Zollposition von der Liste gestrichen wird. "Da nicht zu bestreiten ist, dass Uhrwerke bei der Munitionsherstellung eine wichtige Rolle spielen und es naheliegt, zur Lieferung derartiger Werke gerade die schweizerische Industrie heranzuziehen, erscheint es nicht angängig, lediglich auf einen schweizerischen Wunsch hin, die getroffene Massnahme nach kurzer zeit wieder rückgängig zu machen. Den legitimen schweizerischen Bedürfnissen dürfte durch eine möglichst entgegenkommende Handhabung bei der Erteilung von Geleitscheinen für unverdächtige Sendungen ausreichend Rechnung getragen werden können.


Serial Number: 9916


Seitennummer: E 694238 - 694417
Umfang: 180 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA Abt. W Verträge, 9/1940 - 6/1944
Kurzbeschrieb: Akten betr. 1. deutsch-schweizerisches Verrechnungsabkommen vom 9.8.1940, 2. deutsch-schweizerische Wirtschaftsverhandlungen: Texte des Verlängersabkommens vom 30.6.1944.
Nur Punkt 1 ist verfilmt. Nichts kopiert, da nur offizielle Texte, Landwirtschaftliches, Reiseverkehr, also entweder im BAR vorhanden oder dann nicht relevant.

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