Sprache: ns
1.6.1933-1935
BArch Berlin, R 2, 58739 [alt R 21.01, 8739]
Information Unabhängige Experkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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(317 Bl.)
(Handelsverträge Schweiz)
(13.6.1933 bis 5.12.1933)

Ritter (Deutsche Delegation), Aktenvermerk, 15.6.1933 (Bl. 41-44):


Besprechung nach Ankündigung des Transfermoratoriums. Stucki legte Ritter Zahlen vor: « Aus der Anlage 1 gehe sehr deutlich hervor, dass Deutschland die Überschüsse in der Handelsbilanz mit der Schweiz, Niederlande usw. nur dazu verwende, um sein Passivsaldo gegenüber den Vereinigten Staaten abzudecken. » Deutschland bleibe in Zahlungsbilant Überschuss von 200 Mio. Fr. « Angesichts dieser Zahlen sei es unmöglich, der schweizerischen Öffentlichkeit und dem schweizerischen Parlament klarzumachen, dass die Schweiz eine Nichtbedienung der im schweizerischen Besitz befindlichen deutschen Schuldverschreibungen hinnehmen soll, während der Überschuss aus dem deutsch-schweizerischen Handelsverkehr dazu verwendet wird, das Defizit im deutsch-amerikanischen Handelsverkehr zu decke. » Stucki legte dies in « sehr eindringlichen Worten » dar und liess keinen Zweifel, dass der Bundesrat von Ermächtigung zu einem Zahlungsverbot nach Deutschland gebrauch machen werde. Ritter erwiderte, dass dann Deutschland ebenfalls Gegenmassnahmen ergreifen werde. « Stucki gab offen zu, das der Fremdenverkehr ein schwacher Punkt in der schweizer [sic] Position sei. » In Bayern, Baden und Würtemberg sei den Beamten ziemlich deutlich untersagt worden, in die Schweiz zu reisen. Es sei also sowieso nicht mehr mit vielen deutschen Touristen zu rechnen, so dass Zahlungsabbruch nicht so schlimm werde, so Stucki. Schweizer Regierung  « Sie desinteressiere sich zwar bis zu einem gewissen Grade an den Verhandlungen der schweizerischen Stillhaltegläubiger. » Aber Schutz der Schweizer Bindholders.

Ritter (Deutsche Gesandtschaft) an V.L.B. Ulrich (AA), 21.6.1933 (Bl. 48f.):


Er sieht keine Einigung mehr bis 1.Juli 1933 mit der Schweiz bei Verhandlungen in London. « Wir sind im Gegenteil der Auffassung, dass die Schweiz zum 1. Juli oder später die angekündigten einseitigen Clearing-Massnahmen ergreifen wird. » Stuckis Wunsch nach Treffen mit Schacht kam nicht mehr zustande. Welche Massnahmen soll man ergreifen wenn Schweiz zu Clearing greift? « Meine persönliche Auffassung, die von den hiesigen Herren geteilt wird, ist, dass wir bezüglich jeder Art von Gegenmassnahmen die Schwächeren sind. » Man sei noch wesentlich in schlechteren Lage gegenüber Schweiz als seiner Zeit gg. Tschechoslowakei. Man müsse aber trotzdem Gegenmassnahmen ergreifen, « auch wenn wir uns dabei ins eigene Fleisch schneiden. » Sonst würden andere Staaten der Schweiz folgen. Holland und Schweden würden wohl keine Gegenmassnahmen gegen das Transfermoratorium erlassen, wenn nicht Schweiz es macht.

Hagemann (Geheimer Regierungsrat RWM) an Posse, 21.6.1933 (Bl. 54):


« Im übrigen zerbreche ich mir den Kopf, was werden soll, wenn die Schweiz den Clearingverkehr einführt. Ich neige dazu, dass man in diesem Falle lediglich das Wirtschaftsabkommen auslaufen lassen und ein Zahlungsverbot gegen die Schweiz erlassen sollte, im übrigen aber nach Möglichkeit den Warenverkehr unter der Meistbegünstigung weiterlaufen lassen sollte. » Er fahre in den Urlaub aber er wolle informiert werden.

Sitzung des Handelspolitischen Ausschusses vom 24.6.1933 (Bl. 58f.):


« Es besteht Übereinstimmung, dass wirksame Gegenmassnahmen zu so weittragenden Folgen führen würden, dass darüber eine Kabinettsentscheidung erforderlich wäre. »


R 2

Nr. 58739 (alt 8739)

(317 Bl.)
(Handelsverträge Schweiz)
(13.6.1933 bis 5.12.1933)

  • Schreiben der deutschen Gesandtschaft, Bern, v. 6.6.1933, auf den Erlass v. 26.v.M., betr.: deutsch-schweizerisches Handelsabkommen: "Infolge des drohenden Transfermoratoriums und nach dem für die schweizerischen Sonderwünsche negativen Ausgang der Berliner Transferverhandlungen ist das schweizerische Interesse an einer wesentlichen Verlängerung des deutsch-schweizerischen Handelsabkommens vom 5. November vj. auf ein Minimum zusammengeschrumpft. Nach der Aussage des Chefs der Handelsabteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, mit dem ich in diesen Tagen über den gesamten Fragenkomplex unserer Wirtschaftsbeziehungen mehrere Rücksprachen gepflogen habe, scheint mir die Schweizerische Regierung den Erlass eines auch gegen die Schweiz im vollem Umfang wirksamen Transfer-Moratoriums als eine Art wirtschaftlicher Kriegserklärung aufzufassen, durch die sie nach ihrer Anschauung im gleichen Augenblick alle bevorstehenden vertraglichen Verpflichtungen auch auf dem Gebiet des reinen Handelsaustauschs vollständig ledig würde. Herr Stucki ist sich dabei durchaus im klaren, dass ein solcher ausservertraglicher Schritt der Schweizer Regierung auch das Ende der bestehenden Abmachungen über die deutsch-schweizerischen Devisenvereinbarungen über den Reiseverkehr bedeuten würde. [...] Wie mir Herr Stucki weiterhin mitteilte, hat das Volkswirtschaftsdepartement die Absicht in diesen Tagen eine schriftliche Erklärung überreichen zu lassen, nach der sich der Schweizerische Bundesrat für den Fall eines auch auf die Schweiz angewendeten Transfer-Moartoriums die vollständige Handelsfreiheit auf dem Gebiete  aller Wirtschaftsbeziehungen vorbehält. Diese Bemerkung gab mir Veranlassung, Herrn Stucki zu fragen, womit er dieses Rücktrittsrecht der Schweiz rechtlich begründe und was er sich unter "vollständiger Handlungsfreiheit" nach Erlass des deutschen Transfer-Moratoriums vorstelle. Darauf erwiderte Direktor Stucki, eine vertragliche Rechtsbasis für das von der Schweiz behauptete Rücktrittrecht fehle allerdings, aber ein Transfer-Moratorium sei ein so schwerer Eingriff in die Gesamtheit  der gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen, dass es der Schweiz einfach unmöglich wäre, den Stipulationen des November-Abkommens auch nur Tage oder Wochen nach dem Inkrafttreten des Transfer-Moratoriums nachleben zu können. Im übrigen wende sich die Schweiz nicht gegen die Tatsache der von uns beabsichtigten Gleichbehandlung aller Gläubiger ohne der von uns beabsichtigten Gleichbehandlung aller Gläubiger ohne Rücksicht darauf, ob sie überhaupt und in welcher Höhe zur Schaffung eines Devisenvorrats Beiträge leisteten. Die Schweiz sei nach wie vor bereit, ein Handelspassivum zu tragen, das etwa dem Zahlenverhältnis 3 : 1 entspräche, müsse aber als Gegenleistung eine Sonderbehandlung auf dem Devisengebiete verlangen. Er könne sich also vorstellen, dass wie alsbald nach dem Erlass eines Transfer-Moratoriums ein deutsch-schweizerische Abkommen abschließen würden, in dem  der Schweiz in der Hauptsache, solange das Passivum der deutsch-schweizerischen Handelsbilanz einen bestimmten Betrag zu Lasten der Schweiz nicht unterschreite, von Deutschland einen Devisenbeitrag zur Transferierung bereitstellen würde, der zur Zahlung der schweizerischen Export-Guthaben, der Zinsansprüche und der für den Fremdenverkehr notwendigen Beträge ausreichen wäre. Es sei für die Schweiz unerträglich, dass zum Beispiel die amerikanischen Gläubiger eine gleichartige Behandlung von Deutschland forderten, obwohl die Vereinigten Staaten zur Schaffung des deutschen Aussenhandels-Aktivums nicht beitrügen. Sollten wir und zu einer solchen Regel nicht bereit finden können, so würde der Schweiz nichts anderes übrig bleiben, als die gleichen Forderungen durch autonome Mittel, d.h. durch Einführung eines einseitigen Clearings zu verwirklichen. Herr Stucki wollte dabei wissen, dass auch die Holländische Regierung, die ungefähr in der gleichen Lage, wie der Schweizerische Bundesrat sei, ähnliche Erwägungen anstelle.

Zum Schluss gab Direktor Stucki der Hoffnung Ausdruck, dass die Schweiz solche einseitigen Massnahmen infolge Abschluss eines neuen Vertrages mit Deutschland, der die Finanzfragen unbedingt einbeziehen müsse, erspart bleiben möchten. Auf der Weltwirtschaftskonferenz in London werde er ja Gelegenheit finden, die massgebenden deutschen Herren zu sprechen und über die weitere Gestaltung der deutsch-schweizerischen Handelsbeziehungen Aussprache zu pflegen. [...] Außerdem überreiche ich ein Exemplar eines vertraulichen Rundschreibens, das das Komitee zur Wahrung der Interessen der Kohlen konsumierenden Industrie in Basel an seine Mitglieder versandt hat und in dem die Transfer- und Clearing-Frage zwischen der Schweiz und Deutschland behandelt ist. Aus diesem vertraulichen Rundschreiben, das mir durch Zufall in die Hände gekommen ist, geht hervor, welche Fortschritte der Gedanke eines allgemeinen oder teilweise deutsch-schweizerischen Clearing in massgebenden Kreisen der schweizerischen Industrie bereits gemacht hat." gez. Dankwort;

  • Schreiben an die Mitglieder des Comités zur Wahrung der Interessen der Kohlen konsumierenden Industrie (I.K.), Betr. Transfer aus Deutschland, Vertraulich, Basel, den 26.5.1933:

"Wie aus Tageszeitungen hervorgeht, werden in den nächsten Tagen in Berlin informatorische Besprechungen zwischen Deutschland und den Vertretern seiner Gläubiger-Länder stattfinden, um die Fragen der Transfer-Schwierigkeiten Deutschlands abzuklären. Auf Grund der bis jetzt bekannt gewordenen Tatsachen muss ernsthaft damit gerechnet werden, dass Deutschland eine teilweise oder evtl. vollständige Transfer-Sperre verfügt. Auf diesen Moment hin werden natürlich die Kohlelieferungen an die schweizerische Industrie eine ganz besondere Wichtigkeit bekommen, da der Warenimport aus Deutschland das einzige Mittel darstellen wird, um die in Deutschland festliegenden Gelder wenigstens teilweise wieder hereinzubekommen.
Aus den Kreisen unserer Mitglieder wurde nun die Anregung gemacht, dass sich unser Comité rechtzeitig mit der Situation, wie sie durch eine solche Transfer-Sperre von Seiten Deutschlands geschaffen wird, befasst. Die nächste Aufgabe wird die sein, zu verhindern, dass das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement wieder über den Kopf unseres Comités hinweg beschliesst und etwa auf dem Weg über die Kontingentierung die Industrie zur Abnahme bestimmter Kohlemengen verpflichtet; denn damit würde der Industrie die Waffe aus der Hand geschlagen, womit die ihre Guthaben in Deutschland flüssig machen kann. Sodann wird aber auch zu prüfen sein, ob es nicht möglich ist, die Kohlenbezüge der schweizerischen Industrie aus Deutschland zusammenzufassen und die daraus resultierenden Forderungen deutscher Zechen auf die Schweiz ausschliesslich zur Verrechnung von Gegenforderungen der kohlenkonsumierenden Industrie zu verweten, wobei dann innerhalb der unserem Comité angehörenden Industrie ein Clearing stattfinden müsste.
Wir sind uns der Schwierigkeit dieser Frage im Allgemeinen und des Umstandes im Besonderen, dass es gegebenenfalls schwer fallen wird, die kohlenkonsumierende Industrie aus einem allgemeinen Clearing herauszunehmen, bewusst. Immerhin sind wir der Ansicht, dass die Interessen der Industrie in dieser Frage so gross sind, dass wir alles versuchen müssen, um dieselben zu wahren.
Um dies tun zu können, benötigen wir einmal die statistischen Unterlagen, damit wir uns ein Bild über die in Frage stehenden Werte machen können.
Wir gestatten uns daher, Ihnen in der Anlage einen Fragebogen zuzustellen und bitten Sie, sofort innerhalb Ihres Verbandes oder der Firmen, die sie vertreten, die nötigen Erhebungen durchzuführen. Sie können uns die betr. Ziffern für alle durch Sie vertretenen Firmen in einer Summe aufgeben, doch müssten wir in diesem Falle wissen, welche Firmen in Ihre Erhebungen einbezogen worden sind.
Es ist selbstverständlich, dass wir Ihre Mitteilungen streng vertraulich behandeln werden.
Da die Transfer-Verhandlungen voraussichtlich nächsten Montag beginnen werden und es sicher von Bedeutung ist, dass sie kohlenkonsumierende Industrie möglichst rasch ein bestimmtes Programm aufstellt, so bitten wir Sie dringend um möglichst rasche Erledigung dieser Angelegenheit." gez. Namens des Comités zur Wahrung der Interessen der Kohlen konsumierenden Industrie (I.K.), der Präsident, Dr. F. Jacob, Schweiz, Sodafabrik, Basel 10.

  • anhängig ist der benannte Fragebogen mit folgenden Fragen:

Wie hoch beziffert sich der Totalwert Ihrer Kohlenbezüge aus Deutschland (franco Fabrikstation)
Wie hoch beläuft sich der Wert ihrer anderen Importe aus Deutschland (exclusive Kohlenlieferungen und ausserordentliche Lieferungen aus Deutschland; nicht einzubeziehen sind also z.B. ausserordentliche Maschinenlieferungen für Fabrikumbauten, mit denen normalerweise nicht gerechnet werden kann)?
= ?
= ?
3) Wie hoch beziffert sich z.Zt.:
Ihre Sperrguthaben aus dem Warenverkehr = Fr. ...
= RM ....
b) Ihre Guthaben aus dem laufenden Geschäft = Fr. .......                                                                  
                                                                                 = RM .............
c) Ihre Guthaben aus Investitionen (Hypotheken-Gelder & Vorschüsse, Wertschriften ausgenommen)  = Fr. ................
= RM ..............

4) Zur Feststellung der Gesamt-Ausfuhr nach Deutschland im Gegensatz zur Gesamt-Einfuhr aus Deutschland unserer Gruppe wären uns, wenn möglich, Angaben über Ihren Jahresumsatz, Angaben, welche global verwendet werden, ebenfalls dienlich."

  • Deutsche Wunschliste im Rahmen der deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen 1933 (Stand der deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen am Tage ihrer Unterbrechung, 29.4.1933

Kontingentierungsanträge
Zollanträge

  • Sitzungsprotokoll des Handelspolitischen Ausschusses v. 15.6.1933: "In der Antwort auf die schweizerische Verbalnote vom 10.6.1933 soll zunächst betont werden, daß wir die Berufung auf den Artikel 3 des Abkommens vom 5.11.1932 formalrechtlich nicht anerkennen könnten. Wir seien jedoch bereit, unter Wahrung unseres Rechtsstandpunktes die Bestimmungen des Art. 3 den Verhandlungen zugrunde zu legen. Vor Absendung der Antwortnote soll die Zustimmung der deutschen Delegation in London eingeholt und dabei auch der Verhandlungsort geklärt werden.", Berlin, den 17.6.1933, gez. Ulrich
  • Abschrift einer Besprechung mit Stucki, Aktenvermerk, an das Auswärtige Amt, London, 15.6.1933, gez. Ritter, anhängig eine Schätzung des deutsch-schweizerischen Handels- und Zahlenverkehrs 1932 durch Stucki;
  • Schreiben der deutschen Delegation, London, 23.6.1933, an Hagemann, mit Vorschlägen zur weiteren Verhandlungsvorgehensweise: "Wir halten ein Zahlungsverbot gegen die Schweiz aus den in meinem Schreiben v. 21.d.M. dargelegten Gründen für notwendig und zwar in demselben Umfang, wie es seiner Zeit gegen die Tschechoslowakei erlassen worden ist. [...] Wenn wir mit unseren Gegenmaßnahmen einen Eindruck auf die Schweiz machen wollen, müssen wir auch die Bereitstellung von Devisen für den Reiseverkehr stoppen und zwar in dem gleichen Umfange, wie seiner Zeit gegen die Tschechoslowakei, d.h. es fallen weg die zusätzlichen 500 RM. Ferner sind die allgemeinen 200 RM auf 50 RM, wie bei der Tschechoslowakei, oder vielleicht noch etwas niedriger. Hierfür gilt zwar besonders das, was ich in meinem Schreiben vom 21.d.M. darüber gesagt habe, dass wir uns selbst damit schaden. Die Schweiz wird ja selbstverständlich dann die zusätzlichen Bestellungen (Kohle usw.) einstellen, wenn wir aber den Reiseverkehr nicht treffen, haben wir gar keine Aussicht, Eindruck in der Schweiz zu machen und dort eine Gegenreaktion gegen die Maßnahmen der Schweizer Regierung hervorzurufen. [...] Gleichwohl könnte von unserem Standpunkt aus das Wirtschaftsabkommen formell weiterlaufen, falls eine solche Anregung von der Schweiz kommt. Man kann ja eine solche Anregung geben, denn eine solche Anregung von unserer Seite würde wohl von der Schweiz mit Hohn zurückgewiesen werden. [...] Auch die Frage, ob wir den Warenverkehr unter der Meistbegünstigung weiterlaufen lassen, hat unter der Anwendung unserer Gegenmaßnahmen unter Ziffer 1.) und 2.) wenig praktische Bedeutung. Gleichwohl haben wir keinen Anlass, etwas zu tun, was den faktischen und formellen Zustand der Meistbegünstigung aufhebt. Wenn von der Schweiz nichts Gegenteiliges geschieht, können daher wir die Meistbegünstigung weiterlaufen lassen."
  • div.  weitere Schreiben aus dem Kontext der Verhandlungen in London;
  • Briefwechsel zwischen Regierungsrat Hagemann und Ministerialdirektor Ritter, Juni 1933, die Überlegungen zu den Verhandlungen mit der Schweiz beinhalten, betr. u.a. Überlegungen zum geplanten bzw. von der Schweiz vorgeschlagenen Clearing: "Von handelspolitischen Standpunkt aus betrachtet, scheint eine Einigung mit der Schweiz wünschenswert zu sein. Ob eine solche Einigung allerdings möglich ist, ohne die anderen Gläubigerländer zu einem ähnlichen Vorgehen zu ermuntern oder Amerika vor den Kopf zu stossen, erscheint zweifelhaft. Auf keinen Fall wird man wohl der Schweiz den vollen Genuss der Zinszahlung durch Deutschland zugestehen können. Es wird sich immer darum handeln, dass die Schweiz mit einer Teilzahlung einverstanden ist. Hierfür gibt es verschiedene Wege:

Der von der Schweiz vorgeschlagene Clearing-Verkehr würde aus dem Warenverkehr - unter Berücksichtigung der durch ein Clearing stets eintretenden Abdrosselung der Einfuhr beiderseits - einen Überschuss von etwa 250 Millionen RM. zu Gunsten Deutschlands entstehende Überschuss der Schweiz einen Anreiz geben würde, ständig neue Forderungen auf Zinsen und Kapitalrückzahlungen zu erheben. Ein vollständiger Clearing-Verkehr würde auch für den Handelsverkehr grosse Schwierigkeiten bieten und auch als  Präjudiz für andere schlimme Folgen haben.
Richtiger ist es deshalb, von vornherein der Schweiz Zinsen nur in einer bestimmten Höhe zuzusichern und die Höhe mit Warenlieferungen zu koppeln. Dies könnte folgendermaßen erfolgen:
aa) Der Schweiz wird die Zahlung von Zinsen aus der Kompensationskasse jeweils in einer Höhe zugesichert, die einem gewissen Prozentsatz des nach der Schweizer oder deutschen Handelsstatistik erzielten Ausfuhrüberschusses zu Gunsten Deutschlands entspricht. Als Grundlage könnte dabei jeweils das vergangene Vierteljahr genommen werden.
bb) Der von Herrn Minister in Aussicht genommene Weg würde ungefähr zu demselben Ziel führen. Die Einfuhr an Kohle aller Art aus Deutschland betrug im Jahre 1932 48 Mill.sfrs., die Einfuhr an Roheisen und Halbzeug etwa 12 Mill.sfrs. Meiner Ansicht nach sollte man für einen derartigen Clearing-Verkehr nur die Kohlenlieferungen in Anspruch nehmen, die sowieso  dem Kompensationsverfahren unterliegen und bei denen ein Clearing verhältnismässig leicht sein würde.
Wenn eine Einigung mit der Schweiz auf den vorstehend skizzierten Wegen nicht möglich sein würde, käme als Gegenmassnahme nach Ansicht des H.P.A. ein Zahlungsverbot gegen die Schweiz in Frage. Dieses müsste im Gegensatz zu den seinerzeitigen Massnahmen der Tschechoslowakei sowohl Zahlungen aus dem Warenverkehr wie auch Zahlungen von Zinsen und Kapital gegenüber der Schweiz, auch auf Kompensationskasse in Deutschland, verbieten. Auch der Reiseverkehr müßte dabei in Betracht gezogen werden. Daß diese Maßnahmen von außerordentlicher Tragweite sein würden und wohl einer besonderen Kabinettsentscheidung unterliegen müßten, darüber war sich der H.P.A. einig.
Schwierigkeiten entstehen insofern, als bei einem Scheitern der deutsch-schweizerischen Verhandlungen die Schweiz gegebenenfalls mit oder ohne Kündigung des Wirtschaftsabkommens einseitig ein Clearing noch während der Dauer des Wirtschaftsabkommens durchzuführen versuchen könnte. Nach Ansicht des H.P.A. müßte man dann der Schweiz erklären, daß der Clearing-Verkehr die Rechte der Schweiz aus dem mit dem Wirtschaftsabkommen verbundenen Devisenabkommen (Warendevisen und Fremdenverkehrsdevisen) hinfällig mache, und auf dieser Grundlage die Gegenmaßnahmen ergreifen.
Mit Ihrer Absicht, daß man gegebenenfalls das Wirtschaftsabkommen und die Meistbegünstigung weiter laufen lassen könne, ohne daß beides praktisch Bedeutung habe, stimme ich überein.
Wenn man sich über die Zinsfrage mit der Schweiz einigen sollte, so sollte man handelspolitisch lediglich vereinbaren, daß das Wirtschaftsabkommen mit vierteljährlicher Frist weiter läuft, um die Kontingentsverteilung zu vereinfachen. Vielleicht könnte man auch, wenn die Schweiz Wert darauf legt, sich über das Käse-Kontingent einigen, was anscheinend im Sinne des Herrn Minister Hugenberg liegt. Darüber hinaus mit der Schweiz handelspolitische Verhandlungen zu pflegen, halte ich nicht für  zweckmäßig. Die letzten Verhandlungen haben klar ergeben, daß im Augenblick mit der Schweiz eine Einigung nur unter industriellen Opfern seitens Deutschlands möglich ist, während die Schweiz ihrerseits nicht gewillt ist, das Kontingentsverfahren zu erleichtern. Man sollte handelspolitische Verhandlungen nach Möglichkeit auf die lange Bank schieben, auch unter dem Gesichtspunkt, erst die internationale Klärung der handelspolitischen Zukunft abzuwarten."
  • Antwortschreiben Ritters mit Richtstellungen der Verhandlungspunkte und -wünsche.
  • Abschrift des Aide-mémoire der Schweizerischen Delegation zuhanden des Herrn Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht, London, 27.6.1933, gez. Jöhr, betr.

Kapitalrückzahlungen
Hypotheken
Trustgesellschaften
Elektrizitätswerke im schweizerisch-deutschen Grenzgebiet
Versicherungsgesellschaften
Golddollarversprechen
  • Abschrift eines Aktenvermerks, London, 28.6.1933, betr.Unterredung zwischen Schacht und Stucki, wobei auch Bang, Ritter und auf schweizerischer Seite Jöhr anwesend waren: "Herr Schacht hat im Laufe der Unterredung wiederholt betont, dass das Arrangement mit den Gläubigern für ihn von zwei Voraussetzungen abhänge, nämlich 1.) dass keines der Gläubigerländer zu einseitigen Massnahmen greife, um weitergehende Ansprüche einseitig sicher zustellen (also z.B. das von der Schweiz beabsichtigte einseitige Clearing) und 2) dass die Ausfuhr Deutschlands und das Devisenabkommen der Reichsbank nicht durch erneute Beschränkungen weiter eingeschränkt würde. Wenn eine dieser Bedingungen nicht eingehalten werde, betrachte er das ganze Arrangement als hinfällig. Er werde dies bei der Erklärung am Freitag auch besonders betonen und publizieren. [...] Der Eindruck am Schluss der Unterredung war, dass Herr Stucki in seiner Absicht, zu einem einseitigen Clearing zu schreiten, doch ziemlich wankend geworden ist, wenigstens für einen Augenblick. In einer anschliessenden kurzen internen Besprechung, zu der auch Berger kam, wurde in Aussicht genommen die Taktik: dilatorisches Hinziehen, wenn möglich mit gewissen sachlichen und ungefährlichen Konzessionen, fortzusetzen, um möglichst weit in die jetzige Sechsmonats-Periode hinein zu kommen, ohne dass der Schweiz Gelegenheit zu einseitigen Massnahmen gegeben wird. Es wurde auch die Frage gestreift, ob man nicht versuchsweise sogar generell die scrips zur teilweisem Bezahlung der laufenden (also nicht einer zusätzlichen) Ausfuhr verwenden könne; also etwa 50% in bar, 50% scrips zu dem natürlich erforderlichen erheblichen Disagio, sodass sich daraus ein allgemeiner starker Antrieb für die Ausfuhr, d.h. für die Produktion, d.h. für die Verringerung der Arbeitslosigkeit ergeben könne. Diese weitreichende Frage muss eingehend geprüft werden." gez. Ritter
  • Abschrift eines Schreibens der Deutschen Gesandtschaft, Bern, den 13.7.1933, Betr.: Deutsch-schweizerische Wirtschaftsbeziehungen: Auszuge eines am 12.7.1933 in der NZZ, Nr. 1272 erschienenen Artikels über die grundsätzliche Weiterentwicklung der handelspolitischen Einstellung der Schweiz zum Ausland mit der Überschrift "Nach der Rückkehr der Londoner Delegation";
  • Schreiben des Reichsministers der Finanzen v. 21.7.1933, betr.: die Schwierigkeiten bei der Einfuhr von in Deutschland veredelten Waren in der Schweiz, gez. Ernst;
  • Telegramm aus Bern, gez. Dankwort, 19.7.1933 mit dem entsprechenden Stand der Verhandlungen;
  • Aufzeichnung v. Steins v. 7.8.1933 über eine Unterredung mit Fröhlicher: Fröhlicher führte zusätzlich zu der nachfolgenden, übergebenen Aufzeichung der Schweizer Gesandtschaft aus, daß "nach Ansicht der Schweizerischen Regierung die in seiner Aufzeichnung aufgeführten deutschen Maßnahme "Erschwerungen" im Sinne des Artikels 3 des provisorischen deutsch-schweizerischen Handelsabkommens darstellte, welche gegebenenfalls schweizerische Gegenmaßnahmen auf handelspolitischem Gebiete nach sich ziehen würden."; Ankündigung einer weiteren Note betr. des deutschen Transfermoratoriums;
  • Aufzeichnung der Schweizerischen Gesandtschaft in Berlin v. 7.8.1933, betr. Zollerhöhungen für verschiedene Textilien, die für die schweizerische Baumwollindustrie erschwerend wirken; Aufzählung der deutschen Maßnahmen, die ebenfalls erschwerend wirken:

Das deutsche Transfermoratorium schränkt mit Wirkung vom 1. Juli d.Js. den Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz ein.
Die vermehrte Verwendung von Sperrmark für zusätzliche Exporte erleichtert die deutsche Ausfuhr nach der Schweiz und stellt ein Mittel zur Förderung des Exports dar, das anderen Ländern nicht zur Verfügung steht. Der schweizerische Export wird durch die Verwendung von Sperrmark für zusätzliche Exporte nicht nur in der Schweiz, sondern auch auf Drittmärkte beschränkt.
Die Erwartungen, die beim Abschluß des Reiseabkommens gehegt wurden, haben sich nicht erfüllt. Der Reiseverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz ging zum Teil durch die Einführung des Ausreisesicht- und Unbedenklichkeitsvermerks zurück, sowie durch eine erschwerende Handhabung dieser Formalitäten seitens einzelner Behörden.
Das Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1.7.1933 sieht die Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen vor, sofern die unter gewissen Voraussetzungen und innert einen bestimmten Zeitraumes angeschafften Gegenstände deutsches Erzeugnis sind. Durch diese Bestimmungen wird die schweizerische Ausfuhr von Maschinen nach Deutschland außerordentlich erschwert, wenn nicht direkt verunmöglicht.";
  • Schreiben der Schweizerischen Gesandtschaft an das AA, 5.7.1933, bzgl. der Schwierigkeiten, die das deutsche Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1.6.1933 für die Schweizer Industrie bedeutet;
  • div. Aufzeichungen, Telegramme und Aktenvermerke von den Unterredungen der einzelnen Delegations- und Gesandtschaftsmitglieder
  • div. weitere Aufzeichnungen von Vertretern beider Delegationen, dem Reichswirtschaftministerium, des AA, der Schweizerischen Gesandtschaft in Berlin sowie der Deutschen Gesandtschaft in London, die Unterschiedlichkeit der verschiedenen Standpunkte verdeutlichen;
  • Zusammenstellung der Massnahmen auf dem Zoll- und Kontingentierungsgebiet, die die Schweiz seit dem Abkommen vom 5.11.1932 ergriffen hat;
  • Sitzungsprotokoll der Sitzung des Handelspolitischen Ausschusses vom 29.8.1933, anwesend: Geh. Rat Hagemann, R.W.M., Reichsbankdir. Puhl, "4. Schweiz: Der Schweizerischen Regierung soll mitgeteilt werden, daß wir grundsätzlich bereit sind, alle im Rahmen der deutschen Transferregelung liegenden Möglichkeiten für eine Berücksichtigung der besonderen schweizerischen Interessen zu erörtern. Wir seien jedoch der Auffassung, daß der Schweizer Vorschlag aus technischen Gründen nicht durchführbar sei. Die Schweizerische Regierung soll daher zwecks Vorbereitung der in Berlin vorgesehenen Besprechungen zunächst mit dem schweizerischen Gläubigerausschuß Fühlung nehmen. Dabei soll die Schweizerische Regierung auch auf das bisherige deutsche Entgegenkommen in der Transferfrage aufmerksam gemacht werden.", gez. Ullrich, Berlin, den 31.8.1933;
  • Auszug aus Sitzungsprotokoll des Handelspolitischen Ausschusses v. 18.8.1933: "2. Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen. Die Beschwerden der Amerikanischen, Italienischen, Schweizerischen und Französischen Regierung über die Bestimmungen betr. die Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen im Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1.6.1933 sollen im Sinne des Schreibens des Reichsfinanzministeriums vom 12.8.1933 - Z 1410 V St - 70 II - behandelt werden. pp.", gez. Ritter;
  • Schreiben der Deutschen Gesandtschaft, Bern, 28.8.1933, Betr.: Uebersicht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung des deutschen Aussenhandels:

"I. Allgemeines
Die deutsch-schweizerischen Handelsbeziehungen werden seit einiger Zeit von einem finanziellen Problem, von der Aussetzung eines Teils des Transfers für die deutschen Auslandsschulden, in empfindlicher und unheilvoller Weise gestört. Welche Bedeutung dieser Frage in der Schweiz zugemessen wird und welche Erwartungen man an diese Verquickung des Transferproblems mit dem des reinen Warenaustausches knüpft, geht am besten aus den hier im Ausschnitt beigefügten Ausführungen im Handelsteil der "Neuen Züricher Zeitung" (Nr. 1535 vom 27.d.M.) hervor. So sind die gegenwärtigen deutsch-schweizerischen Wrtschaftsbeziehungen nicht als erfreulich zu bezeichnen. Das Abkommen vom 5.11.1932, das den seit Ablauf des Handelsvertrages bestehenden vertragslosen Zustand beendigen und dem Warenaustausch beleben sollte, hat die gehegten Erwartungen nur bis zum Auftauchen des Transferproblems einigermassen erfüllen können. Seitdem ist die Schweiz leider dazu übergegangen, die deutschen Kontingente nur monatsweise und nicht wie früher für ein ganzes Quartal freizugeben. Damit ist zu den bestehenden Einschränkungen des freien Handels noch ein Moment der Unsicherheit hinzugetreten, das den noch recht ausgedehnten und für uns im Saldo vorteilhaften Geschäftsbeziehungen nicht weniger schädlich ist als die Existenz der Einfuhrbeschränkungen selbst.
Andrerseits ist aber die Geltung Deutschlands auf den schweizerischen Markte  noch nicht in ihren Grundlagen erschüttert. Eine sorgfältige und behutsame Pflege der allgemeinen nachbarlichen Beziehungen mit der Schweiz und eine zielbewusste, auf lange Sicht arbeitende Handels- und Finanzpolitik könnten sehr wohl erreichen, dass der jetzige Stand unseres Handels mit der Eidgenossenschaft gerettet werden kann. Das erste Ziel einer solchen Politik müsste die Verhinderung weiterer Schädigungen durch neue Einfuhrmassnahmen oder Zölle sowie die Herstellung eines länger befristeten Provisoriums sein. Darauf könnte sich mit dem Fortschreiten der zu erhoffenden wirtschaftlichen Verbesserung in Deutschland und einer langsamen Lockerung der Transferbestimmungen eine Politik aufbauen, die die Abschaffung der Einfuhrbeschränkungen einleitete. Sie würde zur Voraussetzung haben, dass die schweizerische Ausfuhr am deutschen Markt genügend interessiert werden kann und dass dem Fremdenverkehr möglichst Freizügigkeit gewahrt bleibt. Je länger der gegenwärtige Zustand andauert, destoweniger Aussicht besteht für uns, den verlorenen Boden zurückzugewinnen. Wenn es auch gelungen ist, einstweilen die Grossbanken, die ja für ihre Zinsforderungen aus Stillhaltegeldern voll befriedigt werden, aus der breiten Front der Leute, die Repressalien gegen Deutschland fordern, fernzuhalten, so ist doch anzunehmen, dass die offizielle schweizerische Wirtschaftspolitik sich auf die Dauer den Druck der öffentlichen Meinung nicht widersetzen können. Immer lauter erschallt in der Presse, von den sozialistischen Blättern bis zu den Organen der nationalen Fronten, der Ruf nach einem Zwangsclearing gegen Deutschland.";
[dann folgen Abschnitte über die Veränderung der Absatzlage und der Wettbewerbsverhältnisse, die Beurteilung der künftigen Entwicklung, sowie Anlagen zur Schweizerischen Einfuhr aus den Vereinigten Staaten, der Schweizerischen Einfuhr aus England];

  • div. Schreiben, die auf das Stimmungsbild in der Schweiz bzgl. der deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen eingehen (häufig Wiedergabe von Zeitungsartikeln)


  • Abschrift einer Niederschrift über das Ergebnis der mit Herrn Stucki in Berlin geführten Verhandlungen v. 18. Sept. 1933, betr. Transfer-Fragen, Reiseverkehrsabkommen, Warenverkehr: "Die Schweizerische Regierung erklärt sich demgegenüber bereit, deutsche Wünsche auf Erleichterung der von ihr vorgenommenen Einfuhrerschwerungen wohlwollend zu prüfen und ihnen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen." (Schreiben ist im Original wohl von Stucki paragraphiert)


  • Listenauszug aus den deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen:

Deutsche Anträge:
1. Kontingentierungen, II. Zölle

  • "Protokoll. Zwischen den Vertretern der Deutschen Regierung und des Schweizerischen Bundesrates sind heute folgende Vereinbarungen über die Durchführung des deutschen Transfermoratoriums getroffen worden."
  • Waren, die nachträglich in diese Vereinbarungen aufgenommen werden solle, so z.B. kalt gefrimmelter Stabstahl
  • Ergebnis der Ressortbesprechungen hinsichtlich der schweizerischen Wunschliste zum deutschen Zolltarif am 19.10.1933 im Reichsministerium;
  • Schweizerische Wunschliste zu den Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland, Oktober 1933, I. Zollfragen,
  • Anlagen mit den Ergänzungen zu den Verhandlungen mit der Schweiz (Entwurf)
  • div. diesbezüglicher Briefwechsel zw. Schweizer und deutschen Behörden, wie beispielsweise dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement  und der Deutschen Gesandtschaft
  • Zweite Zusatzvereinbarung zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr, deutscher Entwurf;
  • div. Telegramme;
  • Zweite Zusatzvereinbarung zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr (beschlossene Fassung v. 31.10.1933);
  • Briefwechsel über den weiteren Fortgang der Verhandlungen;
  • Übersicht über den Stand der deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen, Schweizerische Wunschliste: Zollwünsche, Zusatzausfuhrverfahren; Reiseverkehr; Steuerfragen;

deutsche Wunschliste: Kontingentierungen, Zollanträge, Landwirtschaftliche Nachtragsliste;
  • Werbematerial, Vorschläge 1933;
  • weiterer diesbezüglicher Briefwechsel: u.a. Ausfuhr Fond deutschem Hafer nach der Schweiz gegen Bezug von schweizerischem Zuchtvieh;
  • Schreiben betr. Ausreisvermerk und Scrips-Verfahren, 9.11.1933;
  • Vereinbarung zwischen der Wirtschaftsgenossenschaft der selbständigen landwirtschaftlichen Lagerhausunternehmer ("Lagerland") in München und der Schweiz. Genossenschaft für Getreide und Futtermittel in Bern, 15.9.1933;
  • Stellungnahme des RWM zu den schweizerischen Wünschen zu Tarif.Nr. 906
  • Übersicht über Schweizer Einfuhr nach Deutschland und Deustche Ausfuhr nach der Schweiz für 1932 und 1933;


[gesamte Akte eignet sich gut, die Stimmungslage auf beiden Seiten wiederzugeben bzw. zu skizzieren]

Zitierempfehlung: Kopieren

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