Language: ns
1940-1945
BAR; E 2001(D)-/ 3/, 274: B.41.210.4 Emigrantenschlepperei (1940-1945)
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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[petit dossier]
[copie de la lettre du 15.12.1942 (der Abteilung für Auswärtiges an Gesandtschaft in Berlin) sur Wiederkehr [publiée dans le volume 14 des DDS, p. 932], mais pas de réponse de Berlin]

Notiz betreffend Frau Anna Hochberg, Bern, 19.5.1943 (MG):

Hochberg glaube, dass sie von den Briten bespitzelt und denunziert werde. Dadurch sei es ihr und ihrem Ehemann unmöglich, in der Schweiz Fuss zu fassen. Sie könne keine Beziehungen zur holländischen Kolonie in Montreux, wo sie lebt, knüpfen.
- Hochberg fragt an, ob sich das EPD nicht dafür einsetzen könne, dass sie von der blacklist gestrichen werde. Der Beamte bemerkt, dass es "sozusagen ausgeschlossen" sei, etwas für sie zu erreichen. Sie solle sich daher direkt an die englischen oder holländischen behörden in der Schweiz wenden.

Telegramm an Swiss Legation, London, 10.2.1943:

"Angelegenheit Grünthal fällt offenbar nicht unter Erklärung Selbourne da Kautionsbegehren bei Einreisen üblich und Summe für Liechtenstein bestimmt."

Notiz über die Besprechung mit Frau Dr. Anna Hochberg, Zürich, vom 26.1.1943 (MG):

Geldforderungen seien 100'000 Sfr. gewesen. Die Beträge hätten bei der SBG deponiert werden müssen, um dann der Deûtschen Reichsbank überwiesen zu werden. Keiner der von H. bearbeiteten 10 Fälle habe zur Deponierung der Geldbeträge geführt.
"Frau H. ersuchte anfangs darum, das Politische Departement möchte sich bei den Englischen und Amerikanischen Gesandtschaften für sie verwenden. Entsprechend dem ihr von uns am 6. Januar zugestellten Schreiben bedeuteten ihr aber Herr Dr. Meier und ich, dass ein solcher Schritt nicht unternommen werden könne. Sie habe sich ja nicht bei uns, sondern bei den Engländern und Amerikanern zu rehabilitieren. Zudem sei sie eben, zufolge der besonderen Umstände, nicht in der Lage, uns die rein humanitären Motive ihres Handelns zu beweisen. Obwohl wir ihr persönlich Glauben schenkten, könnte man für sie grundsätzlich keine diplomatischen Schritte unternehmen."
Frau H. Mache keinen "ungünstigen Eindruck. Es scheint, dass sie, wenn auch nicht aus purer Menschenfreundlichkeit, so doch nicht im Auftrage deutscher Stellen tätig war; vermutlich vermischten sich in ihr humanitäre Motive und die Notwendigkeit, durch Besorgung von privaten Aufträgen Geld zu verdienen."

- Briefe der Gesandtschaften in London, Washington... über die Mitteilung von Lord Selborne

Handelsabteilung an SVST, 27.11.1942:


Betreff: "Deutschland.- Zahlungsverkehr. Lösegeldzahlungen nach Deutschland für Auswanderer aus Holland und anderen Ländern.
"Auf Ihr Schreiben vom 14. November haben wir uns telefonisch damit einverstanden erklärt, dass sie Gesuchen um Devisenzahlungen nach Deutschland zwecks Erhältlichmachung der deutschen Bewilligung zur Auswanderung für Holländer entsprechen, sofern die Zahlungen aus freien Mitteln geleistet werden, nicht aber, wenn dafür Guthaben verwendet werden sollen, die unter die Verfügungssperre des Bundesratsbeschlusses vom 6.7.1940 fallen." => Inzwischen ist eine Änderung eingetreten und die Handelsabteilung vertritt nun die Ansicht, dass "fortan auf diese Fälle den Bundesratsbeschluss vom 6.7.1940 strikte zur Anwendung zu bringen und keine Befreiung von der Einzahlungspflicht an die Schweizerische Nationalbank zu bewilligen [ist], auch dann nicht, wenn die Zahlung zugunsten eines Holländers aus freien Mitteln von der Schweiz nach Deutschland geleistet werden soll." ...
- auch die Abteilung für Auswärtiges des EPD teile diese Auffassung
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