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1938-1942
BAR E 2001(D)-/ 2/, 100, Dossier: B.34.9.5.A.11.12.: Nachweis ueber die Rassezugehörigkeit der Verwaltungsrats- und Direktionsmitglieder schweizerischer juristischer Personen / 3te Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.6.1938 [1938-1942]
Information Unabhängige Experkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Allgemein: Es geht um Fragebogen, in denen Firmen u.a. angeben müssen, ob sie jüdische Verwaltungsräte und Direktionsmitglieder haben. Wichtig. Allgemein besteht ablehnende Haltung (bei Firmen und Behörden) gegenüber den Ariernachweisen. Aber: Es melden sich bei der AA nur Firmen, die sich dagegen wehren. Meine Vermutung: Alle Firmen, die die Arierbescheinigungen abgaben, sind in diesem Dossier nicht vertreten. Ausnahme Danzas, Basel. Dort hatten die Behörden keine Bedenken, sie rieten nicht von Arierbescheinigungen ab, sondern leiteten diese an die deutschen Behörden weiter. Um zu sehen, welche Schweizer Firmen Arierbescheinigungen einholten, müsste man Notariatsakten bzw. im Zivilstandsamt nachschauen (wahrscheinlich war das Vorgehen ähnlich wie im Fall Danzas).
  • Eidgenössische Versicherungs-Aktien-Gesellschaft [EVAG] an AA 2.7.1938: Sie wurden angefragt, ob gesetzliche Vertreter, Vorstands- oder Verwaltungsratsmitglieder Juden sind ("für steuerliche Zwecke"). Sie fragen AA, wie sie sich zu verhalten haben. Dazu handschriftliche Notiz von Kohli (4.7.) ("Dringlich").
  • EVAG an Rechtsbureau 14.7.1938: Subdirektor Rüegger hatte Besprechung mit Kohli gehabt. "Wir gestatten uns nochmals auf die grosse Gefahr hinzuweisen, welche entstehen würde, wenn solchen Zumutungen von ausländischer Seite nicht konsequent entgegen getreten und dadurch Präzedenzfälle geschafft würden. Die jetzige deutsche Regierung wendet sich nicht nur gegen Juden, sondern auch gegen Angehörige der verschiedensten Richtungen oder Verbände. Es könnte deshalb der Fall eintreten, dass mit der Zeit auch noch in ganz anderer Hinsicht Auskunft verlangt würde." Angst vor schwarzen Listen wie im Ersten Weltkrieg. Deshalb sei es angezeigt, "energisch jeder Art von Schnüffelei seitens ausländischer Amtsstellen entgegenzutreten".
  • Rechtsbureau an EVAG 27.7.1938: Eine solche Auskunft kann von Firmen in der Schweiz nicht erzwungen werden. "Wir empfehlen Ihnen aber abzuklären, welche Rechtsfolgen innerhalb Deutschlands an die Verweigerung der Auskunft geknüpft werden." Sie wollen auf dem laufenden gehalten werden.
  • Schw. Generalkonsulat Wien an AA 18.8.1938: Auch englische Firmen wurden betr. obigen Punktes angeschrieben. Infolge Intervention der Englischen Botschaft in Berlin sei auf die Erbringung solcher Nachweis aber verzichtet worden.
  • Fragebogen des Reichskuratoriums für Wirtschaftlichkeit (RKW), Dienststelle Österreich.
  • EVAG an Rechtsbureau 6.9.1938: Nur Generalvertretung in Wien hat den Fragebogen ausgefüllt. Bis jetzt keine Beanstandungen. Fordert, dass man die von AA eingenommene Haltung (keine Antwort geben) weiterempfiehlt.
  • Rechtsbureau an SBVg und an Vorort 10.9.1938: Informieren über das deutsche Rundschreiben und Nachfrage nach ähnlichen Fällen.
  • SBVg an AA 13.9.1938: Nur ein Fall bekannt.
  • Vorort an EPD 14.9.1938: Kein Fall bekannt.
  • Schw. Gesandtschaft Berlin an AA 19.9.1938: Hat Erkundigungen eingezogen. Obiges stimme nicht (dass engl. Botschaft interveniert habe); vielmehr würden engl. und US-Botschaft zurückhalten sein und der Firma den Entscheid überlassen (sei auch nur je einmal verlangt worden). Betreffende Behörden sagen, man könne Antwort verweigern, dies würde aber ökonomische Konsequenzen haben.
  • AA an Schw. Gesandtschaft Berlin 1.10.1938: Frölicher irre, es habe tatsächlich Intervention der engl. Botschaft gegeben.
  • 3 Rundschreiben des Verbands konzessionierter schweizerischer Versicherungsgesellschaften (Juli/August 1938): Eine Mitgliedsfirma wurde angefragt. Verband meint, dass man Antwort nicht einfach ablehnen könne, schon weil die Namen der Personen öffentlich zugänglich seien. Deshalb "darf es einer Gesellschaft in der Tat nicht wohl zugemutet werden, die allfällig mit einer Auskunftsverweigerung verbundenen Nachteile auf sich zu nehmen, wenn die gewünschte Auskunft unbedenklich erteilt werden kann." Umgekehrt kann man von den Aktionären diese Auskunft nicht verlangen. Bedenken hat die anfragende Firma vor allem wegen des Passus "für steuerliche Zwecke" (Beilage).
  • Alpina Versicherungs-Aktiengesellschaft Zürich, Zweigniederlassung Berlin an Sitz Zürich 27.10.1938: Bekam ebenfalls den Fragebogen.
  • Fragebogen (Photokopie), von der EVAG eingesandt (an Rechtsbureau 3.11.1938). Als jüdischer Verwaltungsrat gilt schon ein jüdisches Mitglied.
  • Rechtsbureau an EVAG 22.11.1938: "Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, dass es sich hier nicht so sehr um eine Rechtsfrage, als vielmehr um eine solche der geschäftlichen Zweckmässigkeit handelt." Den Deutschen könne man Fragen für Firmen auf ihrem Gebiet nicht verwehren. Jedes Unternehmen muss selbst entscheiden. "Es ist unter diesen Umständen als Tatsache hinzunehmen, dass mehrere schweizerische Gesellschaften den Fragebogen in diesem Sinne beantwortet haben [...]." Andere haben nicht geantwortet und bisher keine Konsequenzen gehabt. Ähnlich weitere Briefe. Gibt Ansicht Frölichers weiter (andere ausländische Botschaften hätten nicht gegen Fragebogen interveniert).
  • Export AG St. Gallen [Export von Textilien] an EPD 28.12.1938: Bekamen Fragebogen. Etwas weniger als 25% des Aktienkapitals in jüdischem Besitz, aber keine jüdischen Vorstands-, VR- noch Geschäftsführungsmitglieder. Lehnen Antwort grundsätzlich ab, weil sie keine Niederlassungen in Deutschland haben.
  • Schw. Generalkonsulat Oslo an AA 23.1.1939: Es gebe deutsche "Arianisierungsversuche [sic]", d.h. Fragebogen. Eine Zeitung forderte ein staatliches Verbot der Beantwortung. Eine grössere Handelsorganisation legt Mitgliedern nahe, Fragebogen nicht auszufüllen.
  • Schw. Gesandtschaft Stockholm 1.2.1939: Auch hier "Arianisierungsversuche". Der Norge Handelsstandsforbund rät seinen Mitgliedern "aus geschäftlichen, nationalen und staatspolitischen Gründen" von einer Beantwortung ab. Das Ministerium unterstützt den Verband und werde solche Eingriffe verhindern.
  • Schw. Generalkonsulat Oslo an Rechtsbureau 11.2.1939: Gemäss Zeitungsmeldung will Regierung ein Verbot der Versendung solcher Fragebogen erlassen.
  • Legation de Suisse Stockholm [Dinichert] an AA 8.2.1939: frz. Text... [siehe dort]
  • Schw. Generalkonsulat Kopenhagen an Schw. Gesandtschaft Stockholm 10.2.1939: Dänemark nimmt im Gegensatz zu anderen skandinavischen Firmen eine eher abwartende Haltung ein. Offenbar ist deutsche Ausfuhr nach Dänemark gross und deshalb kann Dänemark eher auf eine Beantwortung dieser Fragen verzichten.
  • Schw. Generalkonsulat Oslo an Rechtsbureau 11.2.1939 und 20.2.1939: Norwegische Regierung habe die Fragebogen verboten und bei der deutschen Regierung interveniert [?]
  • EVAG an Rechtsbureau 22.2.1939: Zwei ihrer Grundstücke wurden zu hoch eingeschätzt (= Verlust für die Firma]; dies könne sich erst ändern bei Beantwortung des Fragebogens. Firma will nun Sache restlos klären und bittet um Rat. Firma stellt sich auf Standpunkt, dass man von den Kaderleuten etc. keinen Ariernachweis verlangen könne. Hoffen auf Intervention der Behörden, falls sie bei Verweigerung Nachteile erleiden.
  • Schoop, Reiff & Co AG Zürich an AA 2.3.1939: Firma will ihr Geschäft in Deutschland liquidieren, muss aber Ariernachweis beibringen. "Ganz abgesehen von der Tatsache, dass die bestehenden Judengesetze unseres Wissens für Ausländer keine Bedeutung haben, und unbekümmert darum ,dass selbstverständlich für unsere Herren Reiff & Gut die Voraussetzungen für die Erbringung des Ariernachweises gegeben sind und ferner, dass unsere sämtlichen Aktionäre reine Arier sind, glauben wir diesen schikanösen Auflagen aus prinzipiellen Erwägungen heraus nicht nachkommen zu sollen. Wir können uns vorstellen, dass die Schweiz ganz generell ein Interesse daran haben müsste, grundsätzlich abzuklären, wieweit ihre Bürger von gravierendsten Erschwerungen der Wahrung ihrer Vermögensinteressen in Deutschland gestützt auf zwischenstaatliche Vereinbarungen befreit bleiben müssen."
  • Rechtsbureau an Schoop, Reiff & Co AG Zürich 8.3.1939: Ihre Tochterfirma in Deutschland sei eine deutsche Firma und unterstehe deshalb deutschem Rechts. Vielleicht genüge eine allgemeine Erklärung ohne Auszüge aus dem Familienregister.
  • Rechtsbureau an EVAG Zürich 10.3.1939: Grundsätzliche Beurteilung der Fragebogen. Gemäss schw.-deutschem Vertrag vom 31.10.1910 "betreffend Regelung von Rechtsverhältnissen der beiderseitigen Staatsangehörigen im Gebiete des andern vertragschliessenden Teiles" gilt nur, dass die ausländischen Bürger gleich wie die inländischen behandelt werden (also auch Gleichheit der Diskriminierung). Schweiz hat sich erkundigt, ob auch andere Ausländer gleich behandelt würden, was zutrifft. So könne man nichts machen, Entscheid liege bei der Firma.
  • Notiz [TN] o.D. über EVAG Zürich: Jüdischer VR ist Dr. C.M.Fleischmann, Zürich. Unklar ob Jude oder Mischling. Diskussion darüber was als Jude gilt (nach deutschem Gesetz).
  • Schw. Gesandtschaft Stockholm an AA 22.2.1939: Schweden und Norwegen geben Verlautbarungen aus, wonach deutsche Regierung gesagt habe, sie lasse es nicht zu, dass deutsche Firmen an ausländische Firmen die betreffenden Fragebogen verschicken. Auswärtiges Amt verspricht, bei solchen Firmen zu intervenieren. "Es handelt sich da offenbar um das nunmehr befriedigende Ergebnis der nordischen Auflehnung. Was die deutschen Tochtergesellschaften schwedischer Unternehmungen anbelangt, so ist ihnen ganz allgemein zugesagt worden, dass die Nichtbeantwortung von Anfragen der in Rede stehenden Art für sie keinerlei nachteilige Folgen haben solle." Bei skandinavischen Betrieben in Deutschland ist man auskunftfreudiger als bei reinen Geschäftsverbindungen. In Dänemark verhält man sich eher passiv oder nachgiebig.
  • Rechtsbureau an Vorort 16.3.1939: Einschätzung der Situation in Skandinavien.
  • Eidg. Oberzolldirektion an AA 31.7.1939: Berichtet, dass der deutsche Zoll (Basel-Freiburgstrasse) von Zolldeklaranten Schweizer Firmen eine Arierbescheinigung verlangt.
  • Eidg. Oberzolldirektion an AA 28.8.1939: Es seien nur noch bei drei anderen Zollämtern solche Erklärungen verlangt worden, und zwar schon 1934. Wahrscheinlich habe das Basler Zollamt eigenmächtig gehandelt (vgl. auch AA an Schw. Gesandtschaft Berlin 2.9.1939).
  • Brown Boveri & Cie. an AA und an Generalkonsulat Prag (13.10.1939): Will, dass Behörden zwecks Dispensationen [vom Militär] ihrer Mitarbeiter intervenieren. Ebenso sollen sie bestätigen, dass sie ein arisches Unternehmen sind. Haben Angst, dass sie einen kommissarischen Leiter bekommen.
  • Korrespondenz mit Gustav Dreyfuss, Lausanne, der RM 27'000.- in die Schweiz transferieren will und offenbar Schwierigkeiten hat (Januar/Februar 1940).
  • Schw. Gesandtschaft Paris an AA 14.11.1941: Von Firma Danzas & Co. AG in Basel wird der Ariernachweis verlangt.
  • Notarielle Beurkundung zu Danzas Basel 27.11.1941: Dr. Ernst Saxer, Notar, bestätigt, "dass sämtliche Inhaber der 800 (achthundert) Namensaktien rein arischer Abstammung sind" und "dass diese sämtlichen Inhaberaktionäre rein arischer Abstammung sind". Die Unterschrift Saxers wird bestätigt durch die Staatskanzlei BS und durch deutschen Konsul in Basel.
  • Danzas an AA 29.11.1941: "Betr. Nachweis über die Arierqualität der Verwaltungsräte und Aktionäre unserer Firma". Übermittelt "die vom Zivilstandsamt Basel-Stadt ausgefertigten Arierausweise unserer Verwaltungsräte".
  • Telegramm EPD an Schw. Gesandtschaft Berlin 4.12.1941: Wegen Arierbescheinigungen für Danzas, Kosten gehen an Danzas
  • Danzas an Kohli (Rechtsbureau) 30.12.1941: Bedankt sich bei Behörden für Hilfe. Sie haben unterdessen auch von sämtlichen Namens- und den ihnen bekannten Inhaberaktionären (95%) den Ariernachweis verlangt. Vermutung, dass Firma im besetzten Frankreich von deutscher Konkurrenz als jüdisch denunziert worden ist.
  • Consulat de Suisse Paris an AA: 30.3.1942. Beilage: Der Beauftragte des Militaeroberbefehlshabers in Frankreich an Schweizer General-Konsulat 25.3.1942: "Ich habe keine Bedenken, die Firma [Danzas] als arisch anzusehen."

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