Publikation deutscher Akten
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 21, doc. 121
volume linkZürich/Locarno/Genève 2007
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001E#1979/28#40* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(E)1979/28 9 | |
Titolo dossier | Dokumente aus den Archiven des Deutschen Auswärtigen Amtes (deutsch-schweiz. Beziehungen) (1961–1962) | |
Riferimento archivio | B.51.10.3 |
dodis.ch/15578 Interne Notiz des Politischen Departements1 Publikation deutscher Akten
Auf Wunsch des Generalsekretärs sprach heute Botschafter Taylor, begleitet von Botschaftsrat Hooker, auf dem Departement vor. Anlass bildete die uns von den Amerikanern bekanntgegebene Absicht2, drei deutsche Dokumente, die seinerzeit von den Alliierten erbeutet worden waren und schweizerischfranzösische Gespräche aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs zum Gegenstand hatten, zu veröffentlichen.
Minister Kohli legt einleitend die Gründe dar, aus denen wir es vorzögen, wenn amerikanischerseits auf die Publikation der Dokumente verzichtet würde.
Nach den Gesprächen, die Miss Willis 1956 mit Ihnen sowie anschliessend mit
Minister Zehnder geführt hatte3, bestand schweizerischerseits der Eindruck, dass mit einer Publikation nicht mehr zu rechnen wäre. Die uns nun bekanntgegebene Absicht einer baldigen Veröffentlichung erscheint uns politisch untunlich. Wir würden Wert darauf legen, wenn sie unterbliebe.
In seiner Antwort weist Herr Taylor darauf hin, dass die Publikation auf einer Abmachung zwischen den drei Westalliierten beruhe und dass somit die Vereinigten Staaten nicht alleine zuständig seien. Die Durchführung der
Publikation liege in der Hand eines «Historical Committee», das auf möglichst rasche Veröffentlichung dränge. Auf unsern Wunsch hin sei es dem Staatsdepartement 1956 gelungen, den Abdruck im damals erscheinenden Band X bis zur Veröffentlichung eines neuen Bandes aufzuschieben. Band XI stehe nun aber vor der Herausgabe, und es lasse sich kaum mehr verhindern, dass die drei
Dokumente darin aufgenommen würden. Es sei schon als Erfolg zu werten, dass es 1956 gelungen sei, eine zweijährige Verschiebung, die dann effektiv fast fünf Jahre dauerte, zu erwirken. Im übrigen handle es sich, wie schon einleitend erwähnt, um ein Unternehmen der drei Westmächte. Die Amerikaner treffen damit nur ein Teil der Verantwortung. Sie seien übrigens die einzigen gewesen, die daran gedacht hätten, uns vorher zu konsultieren.
Mr. Hooker erinnert seinerseits daran, dass die in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen schon verschiedentlich (Memoiren von Weizsäcker,
Biographie von Canaris, Aussagen in Nürnberg, Schriften von Peter Dürrenmatt) verwertet werden und somit nicht als unbekannt gelten können.
Auf ausdrückliches Ersuchen von Herrn Minister Kohli erklärt sich Botschafter Taylor bereit, unsere Auffassung dem Staatsdepartement in Washington zur Kenntnis zu bringen.
Offenbar ist die Angelegenheit schon weit fortgeschritten. Aus Andeutungen ergibt sich, dass der Druck bereits erfolgt ist und nur noch die buchbinderische Arbeit beendet werden muss. Es ist schwerlich anzunehmen, dass die zuständigen Stellen auf ihren Entschluss zurückkommen werden. Eine
Intervention in London und Paris dürfte unter diesen Umständen kaum mehr praktische Bedeutung aufweisen. Immerhin wissen die Amerikaner nun unmissverständlich, dass die bevorstehende Veröffentlichung unseren Wünschen widerspricht4.
- 2
- Vgl. das amerikansiche Memorandum (nicht datiert), E 2001(E)1979/28/9 (dodis.ch/15579).↩
- 3
- Zur Frage der Publikation der Dokumente aus den deutschen Archiven vgl. E 2001(E)1979/28/4 und E 2800(-)1967/60/9 und DDS, Bd. 20, Dok. 102, dodis.ch/12080(dodis.ch/12080).↩
- 4
- Vgl. die Notiz von M. Petitpierre vom 21. April 1961, nicht abgedruckt (dodis.ch/15581). Der Band XI der Akten zur deutschen auswärtigen Politik (1. September 1940–31. Januar 1941) erschien am 25. April 1961, vgl. E 2800(-)1967/60/9.↩
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