Lingua: tedesco
9.7.1958 (mercoledì)
Notiz an Herrn Minister Kohli
Appunto (No)
Auch das Inkraftsetzen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vergrössert die Chancen auf die Abgeltung von Kriegsschäden nicht, da der Kreis der Berechtigten klein ist die Forderungen von Kriegsschäden aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges bis zur Bereinigung der Reparationsfrage zurückgestellt wird. Die BRD sieht für die Vorkriegsschäden Pauschalabkommen vor.
Riferimento: B.34.56.A.0
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