Lingua: tedesco
24.8.1954 (martedì)
Mitbericht zum Antrag des Justiz- und Polizeidepartementes vom 24.7.1954 betreffend Hilfeleistung an kriegsgeschädigte Auslandschweizer
Corapporto (Rj) • confidenziale
Wegen der Ablehnung der Auslandschweizervorlage steht fest, dass Schadenersatzzahlungen an alle Kriegsgeschädigten vom Volk nicht gutgeheissen würde. Deshalb wird beantragt, in einem Bundesbeschluss vorerst eine Übergangslösung festzulegen und bei gegebener Zeit eine endgültige Lösung zu finden.
Riferimento: B.51.350.5.1.1
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