Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
VII. GOTTHARDVERTRAG
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 5, doc. 282
volume linkBern 1983
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E8001B-01#1000/1131#59* | |
Old classification | CH-BAR E 8001(B)-01/1000/1131 35 | |
Dossier title | Literatur über den Gotthardvertrag, Zeitungsausschnitte, Erhöhung des Aktienkapitals im Jahre 1890, italienisch-schweiz. Ausnahmetarif, liquidation des comptes du chemin de fer du Gothard, correspondance diplomatique (1911–1911) | |
File reference archive | 072.000 |
dodis.ch/43137
Seit längerer Zeit habe ich nicht über die in der Schweiz und Italien so bestrittene Frage der Ratifikation der neuen Gotthard-Konvention zu berichten Anlass gehabt. In offiziellen Kreisen, auch mit wenigen Ausnahmen in der deutschen Presse, scheint man sich dieser Frage gegenüber eher passiv zu verhalten; in einer Unterredung, die ich mit dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts gehabt, schien derselbe eher ununterrichtet zu sein. Auch der in Sachen zuständige Direktor der Handelsabteilung des Auswärtigen Amts konnte mir nur mitteilen, dass man von hier aus wiederholt nach Rom geschrieben habe, um auf eine baldige Ratifikation der Konvention hinzuwirken. In zwei Gesprächen, die ich mit ihm hatte, glaubte er, dass die Bewegung in der Schweiz gegen die Ratifizierung des Vertrages ihren Höhepunkt überschritten habe2; er fügte aber hinzu, dass wenn die Bundesversammlung die Konvention nicht ratifizieren würde, es dann wohl nötig sein würde, die Frage der Rückerstattung der Gotthardsubventionen einem Schiedsgerichte zu unterbreiten! Als ich hierauf bemerkte, dass in der letzten Berner-Konferenz Deutschland und Italien auf einen solchen Anspruch verzichtet hätten, erwiderte er, dass dies nur unter der Voraussetzung geschehen sei, dass die Schweiz nicht freie Hand zur beliebigen Erhöhung seiner Tarife erhalte.
Von einem befreundeten Referent für die Gotthardfrage im Auswärtigen Amte wurde in Betreff der Antiratifikationsbewegung in der Schweiz auch die Ansicht geäussert, es werde dieselbe keinen Einfluss auf die endgültige Beschlussfassung der eidgenössischen Räte ausüben. Er schien vielmehr die Gefahr als von Italien aus kommend zu erblicken und meinte, dass Minister Luzzatti seit langem schon das Heft in der Hand im italienischen Parlamente nicht mehr besitze. Es sei von hier aus wiederholt recht deutlich nach Rom geschrieben worden, dass, falls die Konventionen verworfen werde, man dort auf die Hülfe Deutschlands nicht rechnen könne. Deutschland und die Schweiz, meinte mein Gewährsmann, müssten im Falle der Verwerfung der Konvention durch das italienische Parlament ein Separatabkommen treffen, woraus sich wohl zwischen der Schweiz und Italien ein Konflikt ergeben würde. Die Schweiz würde sich zweifelsohne in einer schwierigen Lage befinden, denn in einem solchen Tarifkriege würde Italien, selbst mit Verlust, seinen Verkehr nach Deutschland, statt via Gotthard, über den Brenner leiten. Hieraus würden sich sehr unerquickliche Schwierigkeiten auch für Italien und für die Schweiz entwickeln.
Derselbe Gewährsmann teilte mit auch mit, dass man in Bankkreisen (Deutsche Bank) sehr darüber erbost sei, dass das Arrangement wegen der Rückzahlung der Gotthardaktien noch ausstehe; die Aktionäre hätten seit beinahe 2 Jahren keine Dividende mehr erhalten und werden mehr als ungeduldig. Zehn Prozent könnte die Gotthardbahn nach Ansicht dieser Finanzleute für das letzte Jahr zahlen.
Es wird Sie interessieren, zu erfahren, dass das Aktionskomitee gegen die Ratifikation der Gotthardkonvention nicht allein schweizerische Konsulate im Ausland ersucht hat, die an die Bundesversammlung gerichtete Petition gegen die Ratifikation zu unterschreiben, sondern die einzelnen schweizerischen Vereine im Ausland mit ähnlichen Zumutungen angesprochen hat. Der überaus tüchtige Präsident des hiesigen Schweizerklubs, Herr Windier, teilt mir mit, dass ihm ein bezüglicher Aufruf, ganz in der Form einer Aufforderung bei Volkszählungen, in vielen Exemplaren zugegangen sei. Die sehr deutliche Antwort des Schweizer-Klub an das Aktionskomitee gegen den Gotthardbahnvertrag beehre ich mich Ihnen, Herr Bundesrat, hieneben in der Meinung zu übersenden, dass dieses Schriftstück seiner Zeit wohl die zweckentsprechende Verwendung finden wird.
- 1
- Schreiben: E 8001 (B) 3/35.↩
- 2
- Anspielung auf die grosse Agitation des Ende September 1910 gebildeten Aktionskomitees gegen den Gotthardvertrag, die im Winter 1910H911 einen Höhepunkt erreicht hatte. In dieselbe Zeit fiel auch ein Bestechungsvorwurf: In der Londoner Evening News vom 23. Dezember 1910 wurde der schweizerischen Delegation der Gotthardkonferenz der Vorwurf gemacht, sie hätte sich mit deutschem Geld bestechen lassen. Die Berner Tagwacht brachte am 28. Dezember 1910 und die Neue Zürcher Nachrichten am 30. Dezember 1910 einen Abdruck jenes Artikels. Am 7. Februar 1911 beschloss der Bundesrat, gegen die Verantwortlichen Strafanklage zu erheben. Robert Grimm und Eugen Fischer wurden mit Urteil des Bundesstrafgerichts vom 9. Mai 1911 der Beschimpfung der schweizerischen Delegation für schuldig erklärt und gebüsst.↩
Tags
Railway Italy (Others) German Realm (Other) Tunnels in the Alps Gotthard railway, Gotthard Treaty (1903–1913)