Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 48
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E19#1000/43#1493* | |
Old classification | CH-BAR E 19(-)1000/43 154 | |
Dossier title | Rheinkorrektion im Kt. St. Gallen (Grenze Kt. Graubünden bis Bodensee) (1866–1867) |
dodis.ch/41581 Le Chargé d’Affaires de Suisse à Vienne, A. O. Aepli, au Président de la Confédération, J. M. Kniisel1
Nachdem ich das Schreiben des hohen Bundesrathes vom 17.1. Ms.2, welchem eine Abschrift desjenigen der Regierung von St. Gallen vom 4. September3 beigelegt war, empfangen hatte, säumte ich nicht, die in diesen Mittheilungen berührte wichtige Angelegenheit der Rheincorrection in Behandlung zu nehmen.
Ich bin glücklich, Ihnen anzeigen zu können, dass ich sie wenigstens in Fluss gebracht habe. Findet, was in neuester Zeit wieder angenommen werden darf, im Staatsministerium kein Ministerwechsel statt, so hoffe ich sogar, dass sie in nicht zu ferner Zeit zu einer befriedigenden Lösung gebracht werde, wozu die Eröffnungen, die ich im Namen des hohen Bundesrathes zu machen beauftragt war, allerdings wesentlich beitragen.
Nachdem ich die Frage bei den untern Instanzen des Ministeriums des Äussern und des Staatsministeriums besprochen hatte, wandte ich mich an die Minister selbst, um sie vorläufig von dem Inhalte der zu machenden Eröffnungen zu unterrichten, und um zu erfahren, ob dieselbe geeignet seien, die Sache in Wahrheit zu fördern.
Graf Mensdorff gab unverholen zu verstehen, dass wir Grund haben, uns über die Verschleppung der bekannten materiellen Fragen zu beschweren, verwies mich übrigens an den Staatsminister, dem das entscheidende Votum in der Rheincorrectionsangelegenheit zusteht. Graf Belcredi empfing mich mit der grössten Zuvorkommenheit, trat einlässlich auf die Angelegenheit ein, erklärte, dass die Verzichtleistung auf die in der Innsbrucker Conferenz4 gemachten Vorbehalte und der Antrag bezüglich der Ordnung des finanziellen Punktes sehr geeignet seien, die Sache ihrem Abschlüsse entgegen zu führen und behielt sich nur vor, den Gegenstand noch mit Herrn Passetti – der leider schon längere Zeit von hier abwesend ist, und mit dem ich daher nicht selbst verhandeln konnte, – zu besprechen und den Landtag von Vorarlberg zu hören. Bezüglich des letzteren von welchem Graf Belcredi heftige Opposition gegen das Fussacherprojekt erwartet, erlaubte ich mir schon mündlich aufmerksam zu machen, dass man schweizerischer Seits den Lokalbehörden durchaus keinen irgend massgebenden Einfluss auf die Entscheidungen eingeräumt habe, und sprach die bestimmte Erwartung aus, dass auch in Österreich die Frage frei und endgültig von der höchsten Staatsbehörde entschieden werde. Der vorarlbergische Landtag wird übrigens schon im November zusammentreten und soll bei diesem Anlasse sein Votum über die Correctionsangelegenheit abgeben. Eine von St. Gallen aus zu pflegende Besprechung der letztem mit einflussreichen Mitgliedern des Landtages dürfte sehr zu empfehlen sein.
Nach diesen Vorbereitungen gab ich die Note ein, deren Abschrift ich mir beizulegen erlaube5. Ich werde die Zeit, die ich noch hier zuzubringen habe, und die sich voraussichtlich bis gegen Ende der nächsten Woche ausdehnen wird, noch dazu benützen, so weit nöthig, weitere mündliche Aufschlüsse und Erinnerungen an massgebender Stelle anzubringen.
Noch habe ich mein Bedauern auszusprechen, dass mir keine Gelegenheit geboten war, auch die Graubündtner Strassenangelegenheit wieder kräftig in Anregung zu bringen. Da aber seit Übermittlung der bezüglichen ablehnenden Note das hiesige Ministerium vom letzten Januar6 keinerlei bestimmte neue Aufträge an die Gesandtschaft gelangt sind, so war letztere nicht im Fall, irgend neue wirksame Schritte unternehmen zu können. Indessen darf ich immerhin anführen, dass Graf Belcredi selbst auf diesen Gegenstand als eine leidige Pendenz zu sprechen kam, und dabei hervorhob, dass ihre Erledigung eben wieder nicht unerhebliche finanzielle Leistungen Österreichs in Anspruch nehmen würde. Ich vermuthe, wenn in Bezug auf letztere in ähnlicher Weise wie bei der Rheinkorrecktionsangelegenheit vorgegangen werden könnte, auf diese Frage Aussicht auf endliche Lösung hätte.