Dossier CH-BAR#E2001E-01#1987/78#281*


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DatumNr.TypThemaZusammenfassungS
3.1.197338410pdfSchreibenVerbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271–274 StGB)
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Es stellt sich die Frage, ob die Société Générale de Surveillance eine Bewilligung benötigt um bei Schweizer Exportwaren nach Zaire, Ghana, Tansania und Kenia eine Qualitäts-, Mengen- und...
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13.2.197438412pdfBundesratsprotokollVerbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271–274 StGB) Schweizerischen Beauftragten wird erlaubt, für Entwicklungsländer in der Schweiz Qualitäts-, Mengen- und Preisüberprüfungen bei Exportware nach dem jeweiligen Land durchzuführen, um die Umgehung...
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13.8.197538413pdfSchreibenVerbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271–274 StGB) Die SGS erhält die Bewilligung, für die ivorischen Behörden an für den Export nach der Elfenbeinküste bestimmter Ware in der Schweiz Qualitäts-, Mengen- und Preiskontrollen durchzuführen. Sie ist...
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28.2.197338429pdfSchreibenVerbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271–274 StGB) Erläuterung der rechtlichen Grundlagen zur Notwehr und Nothilfe für Grenzbeamte im benachbarten Ausland.
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