Langue: allemand
22.11.1952 (samedi)
Frankreich: gebundener Zahlungsverkehr/Finanzverkehr
Proposition (P)
Die Gründe, die schweizerischerseits zur Kündigung des Finanzabkommens vom 16.11.1945 und der seitherigen Zusatzvereinbarungen geführt haben, sind, kurz zusammengefasst, eine den heutigen Verhältnissen, insbesondere den EPU-Gegebenheiten besser entsprechende Neuregelung herbeizuführen.
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