Darlegung der Bemühungen und Schwierigkeiten zur Sicherung der Landesversorgung mit Zellulose aus Schweden, Kanada, Österreich, Finnland, Norwegen und Deutschland.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 18, doc. 87
volume linkZürich/Locarno/Genève 2001
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-01#1976/125#9* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-01(-)1976/125 4 | |
Dossier title | Wirtschaftsverhandlungen mit Schweden 1950/1951 (1948–1951) | |
File reference archive | 320 |
dodis.ch/8146 Die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements an die Société de la Viscose suisse1 EINFUHR VON ZELLULOSE
Mit Ihrem an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement gerichteten Schreiben vom 13. d. M.2, das uns zur direkten Beantwortung überwiesen wurde, geben Sie Ihrer Sorge in bezug auf die Beschaffung ausreichender Mengen Zellulose Ausdruck. Angesichts der bestehenden Schwierigkeiten beantragen Sie den Abschluss zwischenstaatlicher Vereinbarungen, insbesondere mit Schweden, Finnland, Norwegen, Kanada, Österreich und Deutschland, um, soweit möglich, die von diesen Ländern für die Schweiz zur Verfügung gestellten Quantitäten Zellulose zu erhöhen.
Wie Sie wissen, wurden vorerst autonome schweizerische Massnahmen ergriffen, soweit dies zurzeit überhaupt möglich ist, die, wenn auch vielleicht erst auf längere Sicht hin und bloss indirekt, an der Besserung der von Ihnen geschilderten Situation zum Teil beitragen könnten. So wurde u. a. die Holzausfuhr der Kontrolle unterstellt, und ganz allgemein wurden die in Betracht fallenden eidgenössischen Stellen auf die absolute Notwendigkeit aufmerksam gemacht, alles zu unterlassen, was die gegenwärtigen Schwierigkeiten erhöhen könnte. Dabei sind wir uns bewusst, dass eine spürbare Entspannung in der Versorgungslage nur durch die Erhöhung der Zelluloseimporte herbeigeführt werden kann, und wir setzen als selbstverständlich voraus, dass auch Sie in dieser Hinsicht nicht untätig bleiben. Was die von uns bestehenden Möglichkeiten und bereits unternommenen Schritte in bezug auf die von Ihnen erwähnten Länder betrifft, beehren wir uns, Ihnen folgendes zur Kenntnis zu bringen:
Schweden. Ihre Bemerkung, wonach die Lieferanten von Zellulose sich nicht nur ausserstande erklären, grössere zusätzliche Mengen abzugeben, sondern mit ihren Lieferversprechen mehr und mehr in Rückstand geraten, bezieht sich, wie wir annehmen, insbesondere auf dieses Land. Was die Erhöhung der für die Schweiz bestimmten Mengen betrifft, stossen wir auf die grosse Schwierigkeit, dass unsere Unterhändler anlässlich der letzten Verhandlungen, die zwecks Festsetzung von Kontingenten stattfanden, aus den Ihnen bekannten Gründen nicht in der Lage waren, schweizerische Einfuhrkontingente für schwedische Zellulose in einem Umfang zu konzedieren, wie sie Schweden beantragte. Was die Lieferungsrückstände für bereits bestellte Ware betrifft, sind diese zweifelsohne auf die anormal grosse Nachfrage zurückzuführen und zum Teil wahrscheinlich auch auf die bei den Produzenten herrschende Tendenz, von den von Quartal zu Quartal steigenden Preisen zu profitieren. Sofern eine Erhöhung des schwedischerseits für unser Land reservierten Volumens überhaupt erwirkt werden kann, wird dies u. E. nur anlässlich regulärer Verhandlungen möglich sein. Solche Verhandlungen sind auf Ende April d. J. in Aussicht genommen, und Sie können versichert sein, dass die schweizerische Delegation keine Mühe scheuen wird, um zum bestmöglichen Resultat zu gelangen.
Kanada. Seit mehreren Wochen schon bemüht sich auf unseren Auftrag hin die Schweiz. Gesandtschaft in Kanada, um Möglichkeiten ausfindig zu machen, die es den schweizerischen Interessen gestatten würden, Zellulosekäufe in diesem Land zu tätigen. Aus den bisherigen Berichten geht indessen hervor, dass die Produktionskapazität Kanadas auf lange Sicht hin ausverkauft ist und höchstens kleinere Zufallsposten frei gemacht werden könnten, wobei sich allerdings die Frage stellen würde, ob die kanadischen Verkäufer, die noch vor kurzer Zeit sich erfolglos bemühten, in der Schweiz Offerten unterzubringen, bereit wären, zu erschwinglichen Preisen ein Land zu bedienen, das nicht zu den traditionellen Abnehmern zählt.
Österreich. Bekanntlich bestehen mit diesem Land keine Kontingentsvereinbarungen, sodass die Bezugsmöglichkeiten einzig von der allfällig noch verfügbaren Menge und den verlangten Preisen abhängen. Wir beauftragen jedoch unsere Gesandtschaft in Wien, zu untersuchen, ob Möglichkeiten bestehen, auf irgendeinem Weg österreichische Lieferungen zustande zu bringen, und sobald wir im Besitz der Antwort unserer diplomatischen Vertretung in Österreich sind, werden wir Sie entsprechend benachrichtigen.
Finnland. Wie Ihnen bekannt ist, gelang es, aus diesem Land grössere Zuteilungen zu erhalten, als vertraglich vorgesehen war, und wir werden selbstverständlich jede sich bietende Möglichkeit ergreifen, auch dort der Schweiz zusätzliche Kontingente zu sichern. Dass Ihre seinerzeitige Anregung, die ungewöhnliche Preissteigerung in Finnland durch eine entsprechende Exportabgabe auszugleichen, nicht realisiert werden konnte, ist bekanntlich darauf zurückzuführen, dass die mitinteressierte schweizerische Exportindustrie diese Abgabe als völlig untragbar kategorisch ablehnte.
Norwegen. Anlässlich der letzten Verhandlungen mit diesem Land, d. h. im Januar 1951, haben wir uns sehr ernsthaft bemüht, ein Kontingent für Zellulose zugesichert zu erhalten. Leider scheiterten unsere Bemühungen, die auch vom Vertreter des Vororts des Schweiz. Handels- und Industrie-Vereins unterstützt wurden, an der Tatsache, dass Norwegen materiell überhaupt nicht in der Lage war, für die Schweiz irgendwelche Mengen zu reservieren, weil die gesamte norwegische Produktion auf längere Zeit hinaus an die traditionellen Grossabnehmer verkauft ist.
Deutschland. Infolge der heute sehr unübersichtlichen Situation der gesamten deutschen Wirtschaft ist es im Moment praktisch unmöglich, zu beurteilen, inwiefern allfällige schweizerische Schritte einen Erfolg zeitigen könnten. Immerhin haben wir von Ihren Wünschen unseren Dienst Deutschland in Kenntnis gesetzt, und es ist selbstverständlich, dass wir bei der allernächsten sich bietenden Gelegenheit auch in diesem Land zu Ihren Gunsten unternehmen werden, was überhaupt möglich ist.
Wir gestatten uns, zu wiederholen, dass wir in Kenntnis der Schwierigkeiten, welchen Sie begegnen, jede sich bietende Möglichkeit ergreifen werden, Ihnen behilflich zu sein und hoffen, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen mit der Zeit zu einem mindestens annehmbaren Ergebnis führen werden.
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