Language: German
18.6.1982 (Friday)
Anerkennung von Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben im Ausland als Exportbetriebe für Fleisch in die Schweiz
Letter (L)
Fleisch darf in die Schweiz nur aus anerkannten Betrieben eingeführt werden, doch bisher vertraute man weitgehend den Angaben der Exportländer, was die Gefahr einer Seucheneinschleppung vergrösserte. Die Europäische Gemeinschaft und die USA setzen hingegen auf strenge Kontrollen vor Ort und lassen nur die bestqualifizierten Unternehmen zu. Künftig will sich die Schweiz diesem Verfahren angleichen und ausschliesslich Betriebe zulassen, die den EG-Standards entsprechen.
File references: 232.3.0A.16.61.5.0
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