Langue: allemand
17.3.1989 (vendredi)
88.1082 Stellung der persönlichen Berater
88.1082 Statut des conseillers personnels
88.1082 Statut des conseillers personnels
Question ordinaire / Petite question (Q)
Die einfache Anfrage nimmt die Rolle persönlicher Berater von Bundesratsmitgliedern zum Anlass, grundlegende Fragen nach ihrer Stellung, ihrer rechtlichen Einordnung und ihren Amtspflichten zu stellen. Der Bundesrat hält fest, dass persönliche Mitarbeiter direkt dem Departementsvorsteher unterstellt sind, organisatorisch ausserhalb der Departementsstruktur stehen und keine Entscheidungsbefugnisse haben. Er stellt klar, dass sie nicht privatrechtlich, sondern in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angestellt sind. Ihre Pflichten entsprechen weitgehend jenen der Beamten, einschliesslich der Bindung an das Amtsgeheimnis und der gleichen Verfahren bei dessen Verletzung.
Darin: Einfache Anfrage Thür vom 16.12.1988 (Beilage).
Darin: Antwort des Bundesrates vom 22.2.1989 (Beilage).
Darin: Einfache Anfrage Thür vom 16.12.1988 (Beilage).
Darin: Antwort des Bundesrates vom 22.2.1989 (Beilage).
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