Language: German
9.6.1994 (Thursday)
Letter (L)
Das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) gibt dem ausländischen Ehegatten einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Dieser Anspruch beruht auf einer Wertentscheidung des Gesetzgebers zugunsten von Ehe und Familie, welche bis heute eine solche Gemeinschaft nur zwischen Mann und Frau, nicht jedoch für gleichgeschlechtliche Partner vorsieht. Homosexuelle Paare können also aus den Bestimmungen des Eherechts nichts zu ihren Gunsten ableiten.
File reference: S 688.28
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