Sprache: Deutsch
8.11.1983 (Dienstag)
Verordnung über die Sicherstellung und ausserordentliche Vernichtung von Akten der Bundesverwaltung
Verordnung (O)
• nur für den dienstlichen Gebrauch
Die Verordnung regelt die Sicherstellung und ausserordentliche Vernichtung von Akten der Bundesverwaltung in Krisenlagen. Unersetzliche oder schwer rekonstruierbare Akten werden gesichert, sensible Akten bei Gefahr vernichtet. Zuständig ist das Bundesarchiv, die Amtsstellen melden und unterstützen.
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