Sprache: Deutsch
18.4.1986 (Freitag)
Änderung des Konsularreglements
Aktennotiz / Notiz (No)
Auch nach der Änderungen des Konsularreglements sind Ausland-Liechtenstiner analog zu Schweizern zu behandeln. Die Schweiz hat überdies weiter das Recht, Interventionen zugunsten liechtensteinischer Bürgerinnen und Bürger im Ausland abzulehnen, wenn es den eigenen Interessen widerspricht.
Aktenzeichen:
B.24.Liecht.1 • a.731.0
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