Lingua: tedesco
10.1.1983 (lunedì)
Lettera (L)
Als Reaktion auf die Ernennung eines nicht-residierenden Botschafters Österreichs in Liechtenstein beschloss der Landtag 1982 die Errichtung einer nicht-residierenden Botschaft in Wien. Die konsularischen Interessen Liechtensteins in Österreich sollen jedoch weiterhin durch die Schweiz wahrgenommen werden. Die Errichtung einer Botschaft hat überdies keinen Einfluss auf das Führen von Vertragsverhandlungen und -abschlüssen für Liechtenstein durch die Schweiz.
Riferimenti:
B.24.Liecht.1 (Au) • B.24.Liecht.122
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