Langue: allemand
29.4.1993 (jeudi)
Note (N)
Gesuche liechtensteinischer Firmen betreffend UNO-Sanktionen wurden direkt ans BAWI gesandt, welche diese dann analog zu den schweizerischen Gesuchen an die Mission in New York schickte, die diese erst anschliessend an die fürstliche Mission übergaben. In Zukunft sollen liechtensteinische Firmen vom BAWI auf das Auswärtige Amt in Vaduz verwiesen werden, da sonst die relevanten liechtensteinischen Dienststellen umgangen würden.
Référence:
B.24.Liecht.94
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