Sprache: Deutsch
25.9.1990 (Dienstag)
Liechtenstein: Akkreditierung der ausländischen Botschafter in Vaduz
Aktennotiz / Notiz (No)
Die Interessenvertretung Liechtensteins durch die Schweiz ist zwar über den Notentausch von 1919 geregelt. Allerdings besteht bisher kein Automatismus wonach Botschafterinnen und Botschafter in Bern automatisch auch in Vaduz akkreditiert sind. Eine Ausnahme stellt Österreich dar mit seinem nicht-residierenden Botschafter in Wien, statt Bern.
Aktenzeichen: B.24.Liecht.46
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