Langue: allemand
2.1988
Richtlinien für die Vorbereitung und den Vollzug der Bundesratssitzungen in a.o. Lagen
Autre (Au)
In ausserordentlichen Lagen ermöglicht ein straff organisiertes Verfahren dem Bundesrat, dringliche Geschäfte rasch zu behandeln und sofort umsetzbare Beschlüsse zu fassen. Frühzeitige Meldungen, enge Abstimmung zwischen Departementen und Kanzlei sowie klare Regeln für Sprache, Mitberichte und Information sorgen dafür, dass Entscheidungen trotz Zeitdruck koordiniert, nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen.
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