Lingua: tedesco
4.1.1995 (mercoledì)
Der Ermessensspielraum bei der Visaerteilung durch eine schweizerische Vertretung im Ausland. Einige Bemerkungen aufgrund der Visapraxis in der Botschaft Belgrad
Appunto (No) • ad uso interno
Eine konsequente Fernhaltepolitik gegenüber Exponenten Restjugoslawiens ist nicht durchführbar. Durch die Visaverweigerung an in der Schweiz unerwünschte Vertreter des restjugoslawischen Regimes setzt sich die Schweiz Nachteilen aus. Eine Rücknahme der Visakompetenzen an die Zentrale ist im Bereich der Geschäftsreisen (Durchsetzung der Sanktionen) sinnvoll, in anderen Bereichen braucht der Missionschef jedoch einen gewissen Ermessensspielraum, weil er aufgrund seiner Ortskenntnisse bessere Entscheide fällen kann.
Riferimento: B.44.30
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