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5.3.1901 (Dienstag)
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Ratifikation zweier Vereinbarungen zwischen den Staaten der internationalen Union zum Schutze des gewerblichen Eigentums (Vom 5.3.1901)
Message du Conseil fédéral à l'Assemblée fédérale, concernant la ratification de deux actes intervenus entre les Etats appartenant à l'union internationale pour la protection de la propriété industrielle (Du 5.3.1901)
Botschaft des Bundesrats (Mes)
Der Bundesrat unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen der Pariser Konvention und der Übereinkunft zur internationalen Markeneintragung, da diese den Schutz des gewerblichen Eigentums in der Schweiz und international verbessern. Die Schweiz begrüsst insbesondere die Verlängerung der Prioritätsfristen und die Unabhängigkeit der Patente, da dies den Schweizer Erfindern und Unternehmen zugutekommt. Hinsichtlich der Nichtlöschung von Patenten und des Schutzes gewerblicher Muster war der Bundesrat zwar nicht erfolgreich, sieht die eingeführten Änderungen jedoch als wichtigen Fortschritt im Sinne einer verbesserten Regelung des gewerblichen Eigentumsschutzes.
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