Langue: allemand
6.10.1986 (lundi)
Nr. 1653. Aufenthalt von Premierminister Mohamed Mzali, Tunesien
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Dem entmachteten tunesischen Premierminister, Mohamed Mzali, kann vorübergehend der Aufenthalt in der Schweiz gewährt werden. Die Schweiz tolerierte seine Präsenz unter der Bedingung, dass er sich politisch neutral verhält und keine provokativen Aktivitäten ausführt.

Darin: Antrag des EJPD vom 6.10.1986 (Beilage).
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