Lingua: tedesco
17.12.1958 (mercoledì)
Appunto (No)
Im Rahmen ihres provisorischen Beitritts zum GATT erhielt die Schweiz vorübergehend Mitgliedsrechte ohne Stimmrecht und konnte ihre Einfuhrrestriktionen aufrechterhalten. In den folgenden Verhandlungen wurden Zollabkommen mit 11 Ländern abgeschlossen und viele bestehende Zollkonzessionen gesichert. Die Schweiz wird bis Ende 1961 Konsultationen führen, um ihre Vorbehalte zu klären und den endgültigen Beitritt vorzubereiten. Die Bundesversammlung muss den Beitritt und die Zollverträge genehmigen.
Riferimento:
794.2.1
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