Sprache: Deutsch
12.1995
Mitteilungen von Menschenrechtsverletzungen
Rundschreiben (Circ)
Die schweizerischen Vertretungen im Ausland werden an ihre Pflicht erinnert, für jedes Jahr einen Bericht über die Menschenrechtssituation im Gastland zu verfassen. Zudem soll auch über Einzelereignisse möglichst rasch und umfassend an die Zentrale berichtet werden, damit dort möglichst viel Wissen vorhanden ist, um die schweizerische Reaktion zu koordinieren.
Aktenzeichen: B.73.0a.155.0
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