Language: German
24.8.1993 (Tuesday)
Beizug von Dritten zu Bundesratssitzungen
Memo (No)
Das Verwaltungsorganisationsgesetz erlaubt es dem Bundesrat, Sachkundige zu seiner Infromation beizuziehen. Eine zurückhaltende Praxis ist angemessen und ein regelmässiger Beizug nur bei der Nationalbank zweckmässig. Doch gerade bei wichtigen und dringenden Geschäften ist ein solcher Beizug sinnvoll, notwendig und zeitsparend.
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