Langue: allemand
28.3.1949 (lundi)
Nr. 641. Revision der Verordnung vom 8.7.1938 betr. Kriegsmaterial
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Die Revision sieht u.a. eine Erweiterung der Kriegsmaterialien, die Unterscheidung von zwei Arten von Bewilligungen, sowie eine Vereinfachung der Strafbestimmungen vor. Die Aus- und Durchfuhr von Waffen, Munition und Sprengmitteln ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann eine Bewilligung erteilt werden, wenn sie keinen internationalen Übereinkommen widersprechen oder den Landesinteressen zuwiderlaufen. An der bisherigen Praxis ändert die Regelung im Grunde genommen nichts.
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