Language: German
28.3.1949 (Monday)
Nr. 641. Revision der Verordnung vom 8.7.1938 betr. Kriegsmaterial
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Die Revision sieht u.a. eine Erweiterung der Kriegsmaterialien, die Unterscheidung von zwei Arten von Bewilligungen, sowie eine Vereinfachung der Strafbestimmungen vor. Die Aus- und Durchfuhr von Waffen, Munition und Sprengmitteln ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann eine Bewilligung erteilt werden, wenn sie keinen internationalen Übereinkommen widersprechen oder den Landesinteressen zuwiderlaufen. An der bisherigen Praxis ändert die Regelung im Grunde genommen nichts.
How to cite: Copy

3 repositories

PDF

Relations to other documents

http://dodis.ch/6460 is the ordinance to http://dodis.ch/8489
http://dodis.ch/6460 see also http://dodis.ch/8933