Language: German
17.8.1987 (Monday)
Auskunftsbegehren im Ausland
Letter (L)
Der Preisüberwacher darf auf ausländischen Vergleichsmärkten keine Auskünfte einholen zur Überprüfung der Frage, ob in der Schweiz eine missbräuchliche Erhöhung oder Beibehaltung des Preises vorliegt. Staatliche Behörden können im Ausland grundsätzlich nicht selber ermitteln, sie müssen dafür internationale Rechts- oder Amtshilfe in Anspruch nehmen.
File references: B.11.62.0a.B.1/87
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