Langue: allemand
21.2.1966 (lundi)
Anwendung von Bundessteuererlassen im Fürstentum Liechtenstein
Lettre (L)
Die Änderungen der Stempelgesetzgebung durch das neue Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer tangieren auch das Fürstentum Liechtenstein. Die fürstliche Regierung soll deshalb insbesondere über den Wegfall der Stempelabgabe von Coupons und die Verminderung des Stempelsteuerertrages informiert werden.
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