Langue: allemand
11.2.1983 (vendredi)
Besetzung der polnischen Botschaft; illegale Tätigkeit des Militärattachés
Lettre (L) • confidentiel
Die politische Direktion teilt die Ansicht der Bundesanwaltschaft, dass bei der polnischen Botschaft ein diplomatischer Protest über die Ausspionierung schweizerischer Militärflugplätze angebracht ist. Schliesslich haben die schweizerischen Behörden die Dokumente bei der Geiselbefreiung ohne eigenes Dazutun erhalten. Die Öffentlichkeit soll hingegen nicht informiert werden.
Référence: A.44.21.Pol.U'ch
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