Language: German
12.9.1977 (Monday)
Handelsabkommen mit Irak; bisherige Praxis der Vertretung des Bundesrates zur Unterzeichnung
Memo (No)
Bis auf zwei Ausnahmen wurden Abkommen der Schweiz über den Wirtschaftsverkehr, den Handel und Investitionsschutz bisher stets vom Direktor der Handelsabteilung, einem Delegierten für Handelsverträge bzw. einen Botschafter oder Minister der Handelsabteilung oder dem Botschafter im Vertragsstaat unterzeichnet.
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