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23.1.1990 (mardi)
Rechtstellung der Päpstlichen Schweizergarde
Notice (No)
Der Arbeitgeber der Schweizergarde ist der Staat der Vatikanstadt und somit untersteht sie und ihr Kommandant während ihrer Anstellung den Gesetzen des Vatikans. Dennoch kommt der Garde auch die besondere Aufgabe als «Aushängeschild» zu.

Darin: Auszug aus dem Reglement über die Schweizergarde (Beilage).
Référence: 143.71
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