Langue: allemand
4.12.1973 (mardi)
Departementsverteilung
Notice (No)
• personnel
Für die Aufteilung der Departemente ist der Bundesrat zuständig. Es gibt keine Anrechte auf bestimmte Departemente für neue oder bisherige Ratsmitglieder. Meist werden aber einvernehmliche Lösungen - teilweise gemäss Anciennitätsprinzip - gefunden.
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