Langue: allemand
4.12.1973 (mardi)
Departementsverteilung
Notice (No) • personnel
Für die Aufteilung der Departemente ist der Bundesrat zuständig. Es gibt keine Anrechte auf bestimmte Departemente für neue oder bisherige Ratsmitglieder. Meist werden aber einvernehmliche Lösungen - teilweise gemäss Anciennitätsprinzip - gefunden.
Recommandation de citation: Copier

Emplacement

PDF