Sprache: Deutsch
11.6.1946 (Dienstag)
Schreiben (L)
Beim Beitritt zum Völkerbund sah der Bundesbeschluss vom 5.3.1920 vor, eine Kündigung oder ein Rücktritt müsse dem Volk und den Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden. Da die Auflösung des Völkerbundes aber eine beschlossene Tatsache ist, kann auf diese verzichtet werden.
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Abgedruckt in

Sacha Zala, Marc Perrenoud (éd.)

La Suisse et la construction du multilatéralisme, vol. 2. Documents diplomatiques suisses sur l'histoire de la Société des Nations 1918–1946, Bd. 14, Dok. 50

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Berne 2019

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