Langue: allemand
5.3.1980 (mercredi)
Betrifft: Information über jene Tätigkeiten des Schweizerischen Roten Kreuzes, die dieses mit finanzieller Bundeshilfe durchführt
Lettre (L)
Die finanzielle Beteiligung des Bundes an Aktionen des Schweizerischen Roten Kreuzes muss in den Pressemitteilungen des SRK kommuniziert werden und so transparent über die Durchführung von gemeinsamen Aktionen informiert werden.

Darin: Kommuniqué des SRK vom 19.2.1980 (Beilage).
Référence: o.248.3
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