Lingua: tedesco
22.6.1951 (venerdì)
Lettera (L)
Das Verfahren im Fall Charles Davis ist immer noch nicht abgeschlossen. Gegenüber den amerikanischen Behörden wird es langsam peinlich, da schon mehrfach versichert wurde, dass das Verfahren in Kürze abgeschlossen sei. Amerikanischerseits wurde der Schweiz bereits Rechtsverweigerung vorgeworfen.
Riferimenti: B.11.43.AmC.12.5032
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