Language: German
22.6.1978 (Thursday)
Anwendbarkeit von Handels- und Zollverträgen in Liechtenstein
Memo (No)
Der UNO genügt eine blosse Erklärung der Schweiz, dass ein multilateraler Vertrag auch Liechtenstein verpflichte, nicht mehr. Daher soll zusätzlich eine Erklärung des liechtensteinischen Aussenministeriums beigelegt werden. Die Schweiz empfindet jedoch die bisherige Regelung als ausreichend.
File references: B.14.21.Liecht.2s.o.713.-024383.12
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