Language: German
13.7.1984 (Friday)
Abklärung über die Möglichkeiten von Freiheitsentziehenden Massnahmen im Zusammenhang mit Ausschaffungen
Memo (No)
Damit sich der Ausländer nicht durch Flucht der Ausweisverfügung entziehen kann, ist eine Inhaftierung von einer Dauer bis zu 14 Tagen möglich. In der jetzigen Situation scheint die Internierungslösung am praktikabelsten. Ihr Nachteil ist jedoch die Kompetenzverschiebung zum Bund.
File references: Doc. 740.4Doc. 740.3740.4
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