Langue: allemand
27.10.1977 (jeudi)
Export von gepanzerten Fahrzeugen nach Malaysia
Lettre (L)
Die Aussenposten sollen gemäss Richtlinien von einer direkten Unterstützung schweizerischer Privatfirmen beim Export von Kriegsmaterial absehen. Im Fall des Exports gepanzerter Fahrzeuge nach Malaysia handelt es sich jedoch um eine als bedenkenlos einzustufende Vermittlung von Kontakten durch die Botschaft.
Références: 380.0B.51.14.21.20.Malaisie
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