Langue: allemand
14.6.1976 (lundi)
Kontrolle des Reexportes von Material, Ausrüstungsgegenständen und Information im Bereiche der Kernenergie
Lettre (L)
Die von den Kanadiern geforderte Ausweitung der Exportkontrollen hätte zur Folge, dass die Liste der dem Ausfuhrbewilligungsverfahren unterstellten Waren erweitert würde. Allerdings soll bis zur schweizerischen Ratifikation des Atomsperrvertrags keine Änderung des Bewilligungsverfahrens erfolgen.
Référence: Kan.842.5.AVA
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