Langue: allemand
13.1.1978 (vendredi)
Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern und die Handhabung des Bankgeheimnisses: Atomic Energy of Canada Ltd (AECL)
Lettre (L)
Die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern kann im Fall Atomic Energy Canada nur bedingt für Auskünfte herbeigezogen werden, da sie nicht, dort in die Lücke treten kann, wo Auskünfte aufgrund einer restriktiven Rechtshilfepraxis von den Banken nicht eingeholt werden können.
Références: s.C.41.Can.100.0s.C.41.129.0
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