Sprache: Deutsch
30.7.1976 (Freitag)
Abhörgeräte für den iranischen Sicherheitsdienst
Schreiben (L)
Abhörgeräte sind kein Kriegsmaterial. Daher darf die Schweizer Botschaft in Teheran dem iranischen Sicherheitsdienst den Kontakt zu den Schweizer Herstellern von erlaubten Geräten, welche die Individualsphäre nicht besonders gefährden, vermitteln.
Aktenzeichen:
B.51.14.21.20.Iran • B.51.14.21.20.Allg
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