Langue: allemand
26.4.1978 (mercredi)
Richtlinien des tschechoslowakischen Staates bezüglich ihre illegal im Ausland weilenden Bürger
Rapport (R)
Indem die tschechoslowakischen Behörden den Angehörigen von Flüchtlingen die Ausreise zu Besuchszwecken verweigern, werden letztere unter menschenunwürdigen Bedingungen gedrängt, ihr Verhältnis zum Heimatstaat zu legalisieren.
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